Hauptbereich
Vorbereitungen für die Landtagswahl sind angelaufen
Mehr als neunzig ehrenamtliche Wahlhelfer im Einsatz
Mit einer Information des Gemeinderats über die geplante Einteilung der Wahlbezirke sowie die vorgesehene personelle Besetzung der Wahlvorstände und Briefwahlvorstände wurden jetzt in Östringen die Vorbereitungen für die Landtagswahl am 14. März 2021 fortgeführt.
Wie bei den zurückliegenden Wahlgängen werden in der Kernstadt erneut vier Wahlbezirke abgegrenzt, während Odenheim wiederum in drei Wahlbezirke eingeteilt wird und die Stadtteile Tiefenbach und Eichelberg jeder für sich einen weiteren Wahlbezirk bilden. Mit Rücksicht auf die gegenwärtig zur Vermeidung von Infektionen mit dem Coronavirus geltenden besonderen Schutz- und Abstandsbestimmungen werden die Wahllokale für die Urnenwahl in den verschiedenen Stadtteilen abweichend von der sonst üblichen Handhabung bei der Landtagswahl 2021 in größeren Räumlichkeiten eingerichtet. In Östringen wird für diesen Zweck die Hermann-Kimling-Halle in Anspruch genommen, in Odenheim die Mehrzweckhalle des Arbeitskreises der Odenheimer Vereine (AOV), in Tiefenbach die Kreuzberghalle und in Eichelberg der Saal im Clubhaus des Sportvereins. Ferner will man zwei Briefwahlvorstände einsetzen, einen für die Kernstadt, der im Bürgersaal des Rathauses zusammentritt, und einen weiteren für die drei kleineren Stadtteile, der seine Aufgaben im Bürgersaal des Rathauses Odenheim wahrnimmt. Die zur Landtagswahl gebildeten Briefwahlvorstände entscheiden über die Zulassung der eingegangenen Wahlbriefe und ermitteln, nach Schließung der Wahllokale für die Urnenwahl, das kommunale Briefwahlergebnis.
Bürgermeister Felix Geider brachte den Mitgliedern des Gemeinderats nun zugleich auch die Nominierungslisten für die Besetzung der Wahlvorstände der allgemeinen Wahlbezirke und der beiden Briefwahlvorstände zur Kenntnis. Nach dem Landtagswahlgesetz bestehen die Wahlvorstände jeweils aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzendem, seinem Stellvertreter und mindestens drei Beisitzern, die vom Bürgermeister aus den Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten zu berufen sind. br.