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Für den Zutritt zu den städtischen Dienststellen gilt jetzt die 3G-Regel
Neujahrsempfang muss ein weiteres Mal entfallen
Für nicht-immunisierte Besucherinnen und Besucher ist der Zutritt zu den Dienststellen der Stadtverwaltung Östringen seit dem Jahreswechsel in den Alarmstufen der Corona-Verordnung des Landes nur nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet. Mit der Neuregelung setzt die Stadt eine von der Landesregierung mit der jüngsten Aktualisierung der Corona-Regeln festgelegte Vorgabe um, derzufolge kommunale Verwaltungsgebäude und -räume vorerst nur noch unter Beachtung der sogenannten 3G-Regel betreten werden dürfen.
Geimpfte und genesene Personen belegen ihren Immunisierungsstatus durch ein entsprechendes gültiges Zertifikat, während Ungeimpfte den Nachweis, dass in ihrem Falle keine Infektion mit dem Coronavirus vorliegt, durch eine aktuelle Bescheinigung einer anerkannten Teststelle führen.
Die Einwohnerinnen und Einwohner werden in diesem Zusammenhang um Beachtung gebeten, dass das Rathaus und die weiteren Dienststellen der Stadt Östringen bis auf Weiteres für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen sind. Alle Ämter sind jedoch zu den üblichen Öffnungszeiten besetzt und über Telefon, Mail und Brief zu erreichen. Bei dringenden Angelegenheiten wie beispielsweise im Falle der Beantragung eines Personalausweises ist die persönliche Vorsprache selbstverständlich weiterhin möglich, allerdings grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit namentlicher Anmeldung.
Unter den gegenwärtigen schwierigen Rahmenbedingungen der Corona-Pandemie mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen wird der traditionelle städtische Neujahrsempfang erneut nicht stattfinden können, das gab die Stadtverwaltung jetzt bekannt. Die bei der Bevölkerung beliebte Veranstaltung mit regelmäßig mehreren hundert Gästen aus allen Bereichen des kommunalen Geschehens war eigentlich für den 14. Januar angesetzt und muss nun wie schon Anfang 2021 ein weiteres Mal entfallen. Ein kompakter Rückblick auf die wichtigsten städtischen Projekte, Initiativen und Vorhaben der zurückliegenden zwölf Monate wird stattdessen in gedruckter Form in einer der ersten Ausgaben des Amtsblatts `Stadtnachrichten Östringen´ im neuen Jahr zu finden sein. br.