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Bekanntmachung - Östringen V „Bürgerpark/Neue Mitte“
Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen beginnen
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.05.2023 für das geplante Sanierungsgebiet die Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen beschlossen und das Untersuchungsgebiet abgegrenzt. Die VU wird auf Grundlage von § 141 BauGB durchgeführt.
Mittels der VU sollen die städtebaulichen Mängel und Missstände ermittelt, die Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer und Zustimmung öffentlicher Aufgabenträger nach § 137 – 139 BauGB erfragt sowie die Sanierungsziele definiert werden.
In den nächsten Wochen werden an die Betroffenen Fragebögen versendet. Nach § 138 BauGB sind die Betroffenen verpflichtet, Auskunft zu geben. Die Ergebnisse werden streng vertraulich behandelt und nur für Planungszwecke verwendet.
Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes ergibt sich aus dem Lageplan (PDF-Datei).
Die Untersuchung, insbesondere Befragung, ist ein wichtiger Schritt zur Neuordnung und Gestaltung unserer Stadt, die allen Bewohnern dienen soll. Ich bitte Sie deshalb, die Untersuchungen durch Ihre Mitarbeit zu unterstützen.
gez.
Felix Geider, Bürgermeister