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Schöffen- und Jugendschöffenwahl 2023
Im Jahr 2023 finden in Baden-Württemberg die Wahlen der Schöffinnen und Schöffen für die Schöffenamtsperiode 2024 bis 2028 statt.
Die schöffenrichterliche Tätigkeit ist eine verantwortungsvolle und besonders bedeutsame ehrenamtliche Tätigkeit in unserer Gesellschaft. Schöffinnen und Schöffen haben im Rahmen dieser Tätigkeit die Möglichkeit, ihre Wertungen sowie ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Entscheidungen der Gerichte einzubringen. Damit garantieren sie eine Rechtsprechung, die lebensnah und allgemeinverständlich ist und stärken das Vertrauen in die Justiz.
Schöffinnen und Schöffen sind an den Schöffengerichten der Amtsgerichte sowie an den Kleinen und den Großen Strafkammern der Landgerichte tätig. Sie entscheiden gemeinsam mit den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern über Schuld- und Straffragen bei allen schwerwiegenden, umfangreichen und bedeutsamen Anklagevorwürfen. In der Regel sind zwölf Sitzungstage pro Jahr für die Schöffinnen und Schöffen vorgesehen, wobei aber nicht ausgeschlossen werden kann, dass es insbesondere in umfangreichen Strafverfahren erforderlich wird, häufiger an Sitzungstagen teilzunehmen.
Wer das Schöffenamt ausüben will, muss sich rechtzeitig bei seiner Wohnort-Gemeinde bewerben. Melden können sich deutsche Bürgerinnen und Bürger, die am 1. Januar 2024 das 25. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 69 Jahre sind. Personen, die z.B. aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind, die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen oder in Vermögensverfall geraten sind, sollen nicht zum Schöffenamt berufen werden.
Ausgeschlossen vom Schöffenamt sind außerdem Personen, denen ein Gericht die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkannt hat oder die wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind.
Die Gemeinde erstellt gemäß § 36 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) aus dem Kreis der Bewerberinnen und Bewerber eine Vorschlagsliste, die in der Folge dem zuständigen Amtsgericht übersandt wird. Dort wird dann im Spätsommer 2023 die eigentliche Schöffenwahl durchgeführt.
In entsprechender Weise sind dieses Jahr auch die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Schöffenamtsperiode 2024 bis 2028 zu wählen. Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sind am Bezirksjugendschöffengericht Karlsruhe sowie bei der Jugendkammer des Landgerichts Karlsruhe tätig.
Die Vorschlagslisten für die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen werden gemäß § 35 Jugendgerichtsgesetz (JGG) von dem auf Ebene des Landkreises gebildeten Jugendhilfeausschuss aufgestellt und eingereicht; die Städte und Gemeinden sind diesbezüglich aufgerufen, dem Jugendhilfeausschuss geeignete Personen zu benennen.
Umfassende Informationen zu den Aufgaben eines Schöffen, zum Strafverfahren und zu den Bewerbungsvoraussetzungen können der vom Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg herausgegebenen Informationsbroschüre `Leitfaden für Schöffen´ (PDF-Datei) entnommen werden.
Interessentinnen und Interessenten für die ehrenamtliche Tätigkeit als Schöffin/Schöffe bzw. als Jugendschöffin/Jugendschöffe werden gebeten, sich diesbezüglich mit dem Hauptamt der Stadtverwaltung in Verbindung zu setzen. Ansprechpartner ist Herr Hauptamtsleiter Wolfgang Braunecker (Tel. 07253/207-18 bzw. Mail w.braunecker@oestringen.de).
Bewerbungsformulare für die Wahl der Schöffen (Bewerbungsformular Schöffen (PDF-Datei)) und Jugendschöffen (Bewerbungsformular Jugendschöffen (PDF-Datei)) sind hier für den download bereitgestellt. Es wird gebeten, ausgefüllte und unterschriebene Bewerbungsvordrucke der Stadtverwaltung Östringen - Hauptamt -, Am Kirchberg 19, 76684 Östringen, zuzuleiten.
Stadtverwaltung Östringen - Hauptamt