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Geplantes Mehrfamilienhaus benötigt ausreichendes Baufenster
Änderung der Bauleitplanung „West-Nordteil“ geht in die letzte Phase
In Östringen will ein privater Bauträger auf einer zuletzt schon längere Zeit ungenutzten Wohnbaufläche im mittleren Abschnitt der Allmendstraße ein dreigeschossiges Mehrfamilienhaus mit zwölf Wohneinheiten errichten. Für diese städtebaulich grundsätzlich sinnvolle Nachverdichtung will der Gemeinderat der Kraichgaustadt mit einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan die bauleitplanerischen Voraussetzungen schaffen.
Damit zusammenhängend billigte das Stadtparlament nun mit einstimmigem Beschluss die Entwürfe zur 6. Änderung des Bebauungskonzepts „West-Nordteil“ einschließlich der dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften. Für die Dauer eines Monats werden die Planunterlagen jetzt öffentlich ausgelegt und außerdem erhalten die zu beteiligenden Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme zum Planentwurf sowie zu dessen Begründung.
Bei dem in zentraler Siedlungslage entstehenden Bauprojekt wird zur Gewährleistung der Gebietsverträglichkeit des Vorhabens ein erhöhter Stellplatzschlüssel von 2,0 angewendet, darüber hatte sich die Kommune entsprechend den Vorgaben des Gemeinderats mit dem Investor bereits im Zuge der Verhandlungen zur Übernahme des ehemals stadteigenen und insgesamt 1.337 Quadratmeter großen Terrains verständigen können. Nach der vorliegenden Planung werden acht Abstellmöglichkeiten für Kraftfahrzeuge in einer Tiefgarage geschaffen, während 16 weitere Stellplätze ebenerdig im Innenhof angelegt werden.
Das Konzept für das neue Mehrfamilienhaus in der Allmendstraße wird auf Grundlage der Bestimmungen des Baugesetzbuchs im Wege eines sogenannten Bebauungsplans der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren realisiert.
Als Ergebnis einer artenschutzrechtlichen Vorprüfung zum Habitatpotential der von dem Bauvorhaben betroffenen Fläche wurde ein Maßnahmenkonzept entwickelt, das beispielsweise eine fachlich adäquate Vergrämung von Reptilien wie Eidechsen sowie die Errichtung von Reptilienschutzzäunen während der Bauphase fordert und dessen Umsetzung durch geeignete planungsrechtliche Festsetzungen gesichert wird.
Die Planungskosten für die Aufstellung des Bebauungsplans "West-Nordteil, 6. Änderung" werden vom Investor übernommen, so dass das Projekt keine unmittelbaren Auswirkungen auf den städtischen Haushalt hat.
br.







