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Bei der städtischen Feuerwehr stehen etliche Investitionen an

icon.crdate04.08.2026

Neuer Bedarfsplan nimmt den Zeitraum bis 2030 in den Blick

Neuer Bedarfsplan nimmt den Zeitraum bis 2030 in den Blick

Nach dem baden-württembergischen Feuerwehrgesetz obliegt den Städten und Gemeinden im Land die Verpflichtung zur Einrichtung und zum Unterhalt einer leistungsfähigen Feuerwehr. Auf Basis der fachlichen Empfehlungen des Innenministeriums sowie des Landesfeuerwehrverbands und auf Grundlage umfangreicher gemeinsamer Analysen der Verwaltung mit externen Fachleuten und den Repräsentanten der Stadtfeuerwehr hat der Östringer Gemeinderat jetzt einmütig die Fortschreibung des kommunalen Feuerwehrbedarfsplans bis zum Jahr 2030 beschlossen.

Das mit Anlagen insgesamt nahezu 300 Seiten starke Konzept nimmt unter anderem die für eine ausreichende Leistungsfähigkeit der Stadtfeuerwehr erforderliche Ausstattung mit Fahrzeugen, die Ausrüstung mit Einsatzgeräten, die Personalstärke der Abteilungen und vor allem auch die momentanen räumlichen Gegebenheiten in den örtlichen Feuerwehrhäusern in den Blick.

Nachdem sich die Mitglieder des Gemeinderats auf Einladung von Bürgermeister Felix Geider schon im März bei einer Bereisung der Standorte aller vier Feuerwehrabteilungen einen unmittelbaren persönlichen Eindruck von der jeweiligen Situation verschaffen konnten, wurde der neue Fünfjahresplan jetzt wie damals angestrebt noch vor der Sommerpause auch formell verabschiedet.

Handlungsbedarf sieht die Expertise, mit deren Umsetzung die Einsatzbereitschaft der Stadtfeuerwehr mittel- und längerfristig sichergestellt werden soll, unter anderem in Bezug auf das Feuerwehrhaus in der Kernstadt. Für das ursprünglich 1968 errichtete und 1989 aufgestockte Gebäude gelangt das aktuelle Fachgutachten vor allem auch aufgrund des beengten Grundrisses der Fahrzeughalle und unter Berücksichtigung der umgebenden Bebauung zu der Einschätzung, dass am derzeitigen Standort keine wirtschaftlich tragfähige Perspektive für eine bedarfsgerechte Ertüchtigung eröffnet werden kann. Der Stadt wird damit verbunden empfohlen, hier keine größeren Investitionen mehr zu tätigen, sondern sich zunächst auf den Funktionserhalt des Domizils der Kernstadtwehr zu beschränken und alsbald die Überlegungen für einen Neubau an anderer Stelle voranzubringen.

Demgegenüber wurde im Projektbericht zur Aktualisierung des kommunalen Feuerwehrbedarfsplans festgehalten, dass das Feuerwehrhaus Odenheim ohne größere Investitionen als „grundsätzlich zukunftssicher“ für einen anforderungsgerechten Einsatz- und Übungsbetrieb gelten kann. Gleiches gilt aus der Sicht der mit der Ermittlung und Auswertung der Grundlagendaten für den neuen Feuerwehrbedarfsplan beauftragten Experten eines Ingenieurbüros für Brandschutztechnik und Gefahrenabwehrplanung aus dem mittelfränkischen Heilsbronn auch für das Feuerwehrhaus Eichelberg sowie nach Umsetzung bestimmter organisatorischer und baulicher Maßnahmen zudem für das Domizil der Tiefenbacher Feuerwehr.

Bei den Analysen zur ausreichenden Verfügbarkeit von Einsatzkräften in den verschiedenen Abteilungen der Stadtfeuerwehr gelangt das Gutachten zu dem Ergebnis, dass die Abteilungen Östringen, Odenheim und Tiefenbach über genügend Personal verfügen, um bei Einsätzen die notwendigen Funktionen besetzen zu können, was andererseits bei der Abteilung Eichelberg nicht konstatiert werden konnte.

Bei der Aussprache vor der Beschlussfassung über die Aktualisierung des kommunalen Feuerwehrbedarfsplans stellte Bürgermeister Geider jetzt klar, dass mit der Verabschiedung des Konzepts die Entscheidungen über bestimmte Investitionen keineswegs vorweggenommen würden, sondern vielmehr vom Gemeinderat in den kommenden Jahren noch mit gesonderten Beschlüssen herbeizuführen seien.

br.