Hauptbereich
In Östringen kommt vorerst keine Katzenschutzverordnung
Gemeinderat hatte Vor- und Nachteile eines solchen Statuts abzuwägen
In Östringen wurde jetzt vom Gemeinderat der Erlass einer Katzenschutzverordnung zumindest zum gegenwärtigen Zeitpunkt mit 16 gegen 6 Stimmen abgelehnt.
Bei der vorangehenden Debatte zum Tagesordnungspunkt hatte Teamleiter Dennis Atmaca vom städtischen Ordnungsamt den Bürgervertretern nochmals die Gesichtspunkte in den Blick gerückt, die für beziehungsweise gegen ein solches kommunales Statut sprechen.
Wie Atmaca informierte, ist der Verwaltung von den im Stadtgebiet tätigen Tierschutzorganisationen und Tierarztpraxen zurückgemeldet worden, dass die Zahl freilebender beziehungsweise streunender Katzen, die recht häufig ohne ausreichende Versorgung bleiben und in der Konsequenz vielfach unterernährt, von Parasiten befallen oder sonst krank sind, zuletzt stark angestiegen ist. Und viele der beruflich oder ehrenamtlich mit dem Katzenschutz befassten Personen fürchten, dass ohne die Festlegung einer allgemeinen Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht für Freigänger- und Streunerkatzen solches Tierleid in Zukunft noch verstärkt anzutreffen sein wird.
Eine Datenerhebung der Verwaltung zum Themenkreis hatte schließlich im Frühjahr zum Ergebnis, dass 2024 im Stadtgebiet insgesamt 235 freilebende Katzen und 2025 nochmals 223 weitere streunende „Samtpfoten“ vorübergehend eingefangen, gekennzeichnet und kastriert worden sind. Nachdem die Verwaltung allerdings nicht von allen dazu kontaktierten Praxen, Tierschutzorganisationen und Tierheimen eine Rückmeldung zur Datenerhebung erhalten hatte, geht man im Rathaus in puncto Streunerkatzen jedoch von einer gewissen zusätzlichen „Dunkelziffer“ aus.
Bei einer eingehenden Vorberatung für die abschließende Entscheidung über den Erlass einer Katzenschutzverordnung im Gemeinderat hatte dessen Verwaltungsausschusses im Mai nun zugleich auch nochmals die praktischen und finanziellen Auswirkungen eines Statuts zur Verbesserung des Katzenschutzes im Fokus. So würde die Umsetzung und die Überwachung der verschiedenen Maßnahmen ungeachtet des zu erwartenden ehrenamtlichen Engagements von Tierschutzvereinen auch bei der Stadtverwaltung einen nicht unerheblichen personellen und finanziellen Mehraufwand verursachen. Zu den Kosten für die Kennzeichnung und Kastration freilebender Katzen kämen gegebenenfalls auch Aufwendungen für regelmäßige Kontrollgänge, um letztlich dem Auftrag einer Katzenschutzverordnung adäquat Rechnung zu tragen.
Wie bei der jüngsten Ratsdebatte von der Verwaltung außerdem berichtet wurde, haben die Erfahrungen anderer Kommunen inzwischen die Einschätzung bestätigt, dass die Einhaltung der Vorgaben einer Katzenschutzverordnung gegenüber den verantwortlichen Haltern von Freigängerkatzen bei fehlender Mitwirkungsbereitschaft mit Maßnahmen des Verwaltungszwangs durchgesetzt werden müsste. Städte und Gemeinden, die bereits eine Katzenschutzverordnung erlassen haben, berichten beispielweise, dass nicht alle Halterinnen und Halter einer Kastration ihrer Tiere zustimmen.
Bei der Sitzung des Stadtparlaments mahnte vor allem Stadträtin Franziska Hamann (SPD) nochmals eindringlich, den in Schutznormen des Bundes und des Landes verbrieften Belangen des Tierschutzes bei Freigänger- und Streunerkatzen mit einer kommunalen Katzenschutzverordnung adäquat Geltiung zu verschaffen.
Am Ende der Debatte folgte der Gemeinderat nun allerdings mit mehrheitlichem Votum der Beschlussempfehlung seines Verwaltungsausschusses, zumindest zum gegenwärtigen Zeitpunkt vom Erlass eines solchen Statuts abzusehen.
Von 1.101 baden-württembergischen Städten und Gemeinden haben nach den Angaben des Landestierschutzverbands bis Juni 2026 insgesamt 228 oder umgerechnet etwas mehr als 20 Prozent aller Kommunen eine Katzenschutzverordnung beschlossen oder bereits in Kraft gesetzt.
br.







