Hauptbereich
An der Zeuterner Straße soll ein neues Wohngebäude entstehen
Änderung des Bebauungsplans ermöglicht Nachverdichtung
Mit jeweils einstimmigen Beschlüssen billigte der Östringer Gemeinderat jetzt bei seiner zurückliegenden Sitzung die Verabschiedung des Bebauungsplans „Ecke Zeuterner Straße / Georg-Friedrich-Händel-Straße - 1. Änderung und Erweiterung" sowie der dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften jeweils als eigenständige Satzungen.
Auf Basis der Änderung und Erweiterung des zuvor bestehenden Bebauungsplans soll auf einer bislang unbebauten Grundstücksfläche an der Zeuterner Straße in Anlehnung an die im Umfeld zwischenzeitlich eingetretene Siedlungsentwicklung mit der Errichtung eines zwei- bis dreigeschossigen Wohnhauses mit einem aufgesetzten Staffelgeschoss eine städtebaulich grundsätzlich erwünschte Nachverdichtung im Quartier herbeigeführt werden.
Wie Alexander Ryakhovskiy, der stellvertretende Leiter des Östringer Stadtbauamts, bei der Gemeinderatssitzung vor der abschließenden Beschlussfassung informierte, hatten sich in der Phase der Beteiligung diverser Fachbehörden sowie der Öffentlichkeit an dem Planungsverfahren keine weitergehenden neuen Erkenntnisse zum Entwurf der Bauleitplanung ergeben.
Zur Sicherstellung einer ausreichenden Versorgung mit Parkierungsmöglichkeiten wird die Stellplatzverpflichtung im Plangebiet mit der Aktualisierung des Bebauungskonzepts auf 1,5 Stellplätze je Wohneinheit erhöht. Im Zuge der Realisierung der neu hinzukommenden Immobilie ist auch die Herstellung einer Tiefgarage vorgesehen, die von der Zeuterner Straße aus angesteuert werden kann.
Die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplans sind auf Grundlage einer vorab getroffenen Vereinbarung vom Grundstückseigentümer zu tragen, so dass sich aus dem Bauleitkonzept keine unmittelbaren Auswirkungen auf den städtischen Haushalt ableiten.
br.







