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Finanzielles Engagement bei der Netze BW trägt jährlich Früchte
Beteiligung an der EnBW-Tochter entlastet den städtischen Haushalt
In Östringen hatte sich jetzt der Gemeinderat in Zusammenhang mit der Finanzeinlage der Stadt bei der Kommunalen Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co. KG mit Weisungsbeschlüssen an den Bürgermeister zur Ausübung der Stimmrechte bei Entscheidungen der Gesellschafterversammlung eben jener Beteiligungsgesellschaft am 17. Juni zu befassen, von der die Geschäftsanteile an der Netze BW GmbH gehalten und verwaltet werden. Damit verbunden war das Stadtparlament zugleich dazu aufgerufen, die Vorgaben zur Stimmrechtsausübung hinsichtlich der am selben Tag anstehenden Entscheidungen bei der Kommanditistenversammlung einer weiteren Verwaltungsgesellschaft zu treffen, die unter anderem das Vermögen der Beteiligungsgesellschaft verwaltet und deren Geschäftsführung inne hat.
Die Beteiligungskonzeption der Firma Netze BW GmbH & Co. KG war den Städten und Gemeinden im Einzugsgebiet des Unternehmens schon im Jahr 2020 vorgestellt worden. Bereits damals entschlossen sich 116 von rund 500 Kommunen zu einem finanziellen Engagement und zuletzt waren Mitte 2025 insgesamt 245 Städte und Gemeinden aus der Großregion Mitgesellschafter.
Auf Basis eines damals gefassten Gemeinderatsbeschlusses hatte sich Östringen schon 2020 bei der Kommunalen Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co. KG im Rahmen des Modells "EnBW vernetzt" mit einer Einlage von 4.279.000 Euro eingebracht. Zwischenzeitlich hatte die Stadt von der Option Gebrauch gemacht, das ursprünglich auf fünf Jahre vereinbarte finanzielle Engagement als Kommanditistin um weitere fünf Jahre zu verlängern.
"Unter dem Strich" kalkuliert man bei der Stadtkämmerei, dass sich der anteilige Jahresüberschuss für die Stadt Östringen aus dem Engagement als Kommanditistin bei der Beteiligungsgesellschaft der Firma Netze BW nach Abzug der Kapitalertragssteuer und des Solidaritätszuschlags in der laufenden Rechnungsperiode voraussichtlich auf rund 157.900 Euro belaufen wird.
Die Weisungsbeschlüsse an den Bürgermeister zur Ausübung der Stimmrechte der Stadt bei den Gesellschafterversammlungen, die sich unter anderem jeweils auf die Jahresabschlüsse für 2025 und die Verwendung des im vorigen Jahr erzielten Überschusses beziehen, wurden vom Gemeinderat nun einstimmig gefasst.
br.







