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Neues Förderprogramm könnte Perspektiven für die Sanierung des Freibads eröffnen
Gemeinderat beschloss Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren
Mit der Veröffentlichung des Aufrufs zur Einreichung von Projekten für das Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten - Schwimmbäder" am 20. März eröffnete sich jetzt für Städte und Gemeinden, die erneuerungsbedürftige öffentliche Badeanstalten besitzen, eine neue Perspektive zu einer grundlegenden Ertüchtigung ihrer Einrichtungen. In Östringen beschloss jetzt der Gemeinderat bei seiner zurückliegenden Sitzung mit einstimmigem Votum, dass sich auch die Kraichgaustadt mit dem Freibad im Kernort am förmlichen Interessensbekundungsverfahren für die Gewährung entsprechender staatlicher Fördermittel beteiligen soll.
Wie Bürgermeister Felix Geider das Stadtparlament zuvor informiert hatte, nimmt das neue Bundesprogramm öffentlich zugängliche kommunale Schwimmbäder sowie deren typische Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen in den Blick. Gefördert werden aus dem staatlichen Zuschusstopf die umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung der den Programmvorgaben entsprechenden Bäder, was beispielsweise auch Maßnahmen zur Erhöhung der Barrierefreiheit umfasst.
"Das Verfahren bei diesem Zuschussprogramm des Bundes ist tatsächlich einigermaßen sportlich unterwegs", stellte das Stadtoberhaupt zugleich heraus und verwies darauf, dass eine Projektskizze mit umfänglichen Ausarbeitungen bereits bis spätestens 19. Juni bei dem für die weitere Bearbeitung zuständigen Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einzureichen ist. Gleichwohl warb der Rathauschef bei den Mitgliedern des Gemeinderats für eine Beteiligung an dem Programm, zumal die Stadt allein aus eigenen Mitteln die inzwischen dringliche Instandsetzung und Modernisierung des Östringer Freibads schlichtweg nicht stemmen könnte. Über die letztendliche Auswahl derjenigen eingereichten Projekte, die beim Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten - Schwimmbäder" zum Zuge kommen sollen, entscheidet zu gegebener Zeit der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags.
Für die vom Haushaltsausschuss des Bundestags ausgewählten Vorhaben wird die Zuwendung in Gestalt eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Projektförderung in Form der Festbetragsfinanzierung gewährt. Die Bundesförderung bewegt sich dabei in einem Rahmen von mindestens 250.000 Euro bis höchstens 8 Millionen Euro. Bei der Bundesförderung berücksichtigte Projekte müssen in jedem Fall von der jeweiligen Kommune mitfinanziert werden. Der Bund beteiligt sich in der Regel mit bis zu 45 Prozent an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, sodass der Eigenanteil der Kommune folglich mindestens 55 Prozent beträgt. Bei einer nachgewiesenen kommunalen Haushaltsnotlage erhöht sich der Zuschuss des Bundes allerdings auf bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten. Wie Bürgermeister Geider bei der Gemeinderatssitzung darlegte, wird Östringen in Zusammenhang mit dem anstehenden Förderantrag die zuständige Kommunalaufsicht des Landratsamts Karlsruhe unter Hinweis auf die sehr angespannte Finanzlage der Stadt bitten, eine dementsprechende Bestätigung auszustellen. "Ob eine solche Bescheinigung gegebenenfalls vom Bund auch akzeptiert wird, bleibt indessen abzuwarten", erklärte das Stadtoberhaupt bei der jüngsten Ratsdebatte in Östringen unter Hinweis auf die in anderen Bundesländern sehr häufig noch weitaus schwierigere Haushaltslage der dortigen Städte und Gemeinden.
Prinzipiell könnten bei dem Vorhaben ergänzend auch Fördermittel aus dem vom Bund im vorigen Herbst vorgestellten Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) eingesetzt werden, auch darüber wurde nun bei der Gemeinderatssitzung informiert. Über eine entsprechende Verwaltungsvorschrift des baden-württembergischen Finanzministeriums und Innenministeriums zur Zuweisung der Anteile der Städte und Gemeinden im Land an den LuKIFG-Mitteln des Bundes ist für Östringen insoweit ein Budget von 8.568.225 Euro reserviert.
Aus den Reihen der Fraktionen des Östringer Gemeinderats wurde die von der Verwaltung vorgeschlagene Initiative und Interessensbekundung nun einhellig begrüßt. So verwies Stadträtin Heidi Wagenblaß (Unabhängige Liste) darauf, dass die Kommunen gerade in wirtschaftlich schwierigeren Zeiten in einer besonderen Pflicht stehen, mit Investitionen Impulse für eine Belebung der Konjunktur zu setzen, die ansonsten in eine gewisse "Abwärtsspirale" zu geraten drohe. Auch CDU-Fraktionschef Marc Weckemann plädierte für eine Teilnahme am Verfahren der Interessensbekundung und warnte davor, dass solche Projekte "nicht schon vorab zerredet" werden sollten. Grundsätzlich gutgeheißen wurde die in Bezug auf die momentane wirtschaftliche Gesamtlage "asymmetrische Vorgehensweise" auch von Stadtrat Jens Schäfer (AfD).
br.







