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Gästehaus im Außenbereich steht im Blick der Behörden
Bauleitpläne für die Untere Mühle sollen nachjustiert werden
Die Nutzung des im Außenbereich des Stadtteils Odenheim gelegenen privateigenen Anwesens Untere Mühle 2 als Gästehaus soll durch die Ausarbeitung des Bebauungsplans „Untere Mühle, 2. Änderung“ in baurechtlich geordnete Bahnen gelenkt werden, das beschloss jetzt der Östringer Gemeinderat mit einstimmigem Votum.
Wie Bürgermeister Felix Geider die Ratsmitglieder zuvor informiert hatte, geht es um eine Immobilie am westlichen Odenheimer Ortsrand in Richtung Zeutern, die seit einigen Jahren zur Eventgastronomie „Untere Mühle“ gehört und mittlerweile nach einer grundlegenden Sanierung mit insgesamt zehn Zimmern für Veranstaltungsgäste des Betriebs als Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung steht.
Nachdem die zuständige Baurechtsbehörde beim Karlsruher Landratsamt zwischenzeitlich mitgeteilt hatte, dass die baurechtlich erforderliche Genehmigung für die gewerbliche Verwendung des zuvor privat beziehungsweise für die Zwecke einer Tierschutzgruppe genutzten Anwesen wegen dessen Lage im Außenbereich nicht ohne Weiteres in Aussicht gestellt werden könne, strebt die Stadt nun im Einvernehmen mit dem Gebäudeeigentümer an, das Grundstück bauleitplanerisch in einen Innenbereich zu überführen.
Umgesetzt werden soll das Ganze durch die Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Untere Mühle", der bereits vor Jahren für das vis-à-vis auf der gegenüberliegenden Seite der Landesstraße 552 gelegene Terrain der Eventgastronomie in Kraft getreten ist. Dort ist als Gebietsart ein Gewerbegebiet festgesetzt, mit der nun auch die beabsichtigte Nutzung einer Immobilie als Gästehaus planungsrechtlich grundsätzlich ermöglicht werden kann. Wie Bürgermeister Geider bei der Gemeinderatssitzung weiter ausführte, ist außerdem im Parallelverfahren auch der übergeordnete kommunale Flächennutzungsplan in gleicher Weise anzupassen.
Der Gemeinderat legte im Zusammenhang mit dem Aufstellungsbeschluss nun ebenfalls einmütig fest, dass sämtliche Kosten, die bei der Aktualisierung des Bebauungsplans "Untere Mühle" und des Flächennutzungsplans sowie in Bezug auf etwa erforderliche Fachgutachten sowie natur- und artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen anfallen, von den Eigentümern zu übernehmen sind, was die Verwaltung durch den Abschluss eines entsprechenden städtebaulichen Vertrags gewährleisten soll.
br.







