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Neue Angebote in der kommunalen Schulkindbetreuung
Benutzungsordnung wurde bedarfsgerecht angepasst
Einstimmig gutgeheißen wurde jetzt vom Östringer Gemeinderat eine Aktualisierung der Benutzungsordnung der Stadt für schulbezogene Betreuungsangebote. Mit der Anpassung des diesbezüglichen Regelwerks führte das Gemeindeparlament auf Vorschlag von Bürgermeister Felix Geider nun auch neue Betreuungsmodule ein, die sich auf den ab dem Schuljahr 2026/2027 in die Grundschulen hineinwachsenden Rechtsanspruch von Eltern auf eine ganztägige Betreuung ihrer Kinder beziehen.
Neben der seit Jahrzehnten bewährten sogenannten Kernzeitbetreuung, die vor beziehungsweise nach dem stundenplanmäßigen Unterricht stattfindet, gibt es daher an den Grundschulen in Östringen und Odenheim ab dem nächsten Schuljahr zweimal wöchentlich für Erstklässler, die im Ganztag unterrichtet werden, ein kommunales Betreuungsangebot am Nachmittag.
Darüber hinaus berücksichtigt die Fortschreibung der Benutzungsordnung, dass von den städtischen Betreuungskräften künftig auch in den Ferienzeiten an den Wochentagen von montags bis freitags eine achtstündige Betreuungszeit zu gewährleisten ist - ausgenommen davon ist lediglich eine sogenannte „Schließzeit“ von insgesamt höchstens vier Wochen Dauer.
Rechnung getragen wird mit dem „Update“ der Benutzungsordnung darüber hinaus dem Umstand, dass an der Carl-Dänzer-Schule in Odenheim ab Herbst das Programm „Lernen und Freizeit“ für Grundschüler sowie Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe entfällt.
In Östringen sind von den Erziehungsberechtigten beispielsweise bei Anmeldung ihres Kinds für die Kernzeitbetreuung bis 13.30 Uhr, was an der Silcherschule in der Kernstadt sowie an der Carl-Dänzer-Schule Odenheim möglich ist, monatlich 62 Euro zu zahlen. Im Falle einer Betreuung bis 14 Uhr oder 15 Uhr – Letzteres wird an der Rosi-Gollmann-Grundschule Tiefenbach angeboten - geht es um monatlich 74 Euro beziehungsweise 96 Euro.
Für die sogenannte „erweiterte Kernzeit“ wiederum, die in Östringen und Odenheim zweimal wöchentlich am Nachmittag dem Anspruch der Eltern auf ganztägige Betreuung ihrer Kinder Rechnung trägt, sind monatlich 62 Euro fällig.
br.







