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Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung wird pünktlich umgesetzt
Neues Kapitel für die Grundschulen in Östringen und Odenheim
Im Östringer Rathaus ist Mitte März sehr erfreuliche Post aus Karlsruhe eingetroffen, denn die Obere Schulaufsichtsbehörde des Regierungspräsidiums hat mit jeweils förmlichem Bescheid die Etablierung eines Ganztagsbetriebs für Grundschülerinnen und Grundschüler an der Silcherschule in der Kernstadt sowie an der Carl-Dänzer-Schule in Odenheim genehmigt und damit den diesbezüglichen Anträgen der Stadt als Schulträgerin entsprochen.
Ab dem kommenden Schuljahr 2026/2027 besteht bundesweit für neu eingeschulte Grundschulkinder ein Rechtsanspruch auf eine solche ganztägige Betreuung. In den nachfolgenden Jahren wird dieser Anspruch auf die weiteren Klassenstufen ausgeweitet, so dass er schließlich im Schuljahr 2029/2030 für alle Grundschülerinnen und Grundschüler gilt. Betreuung ist dabei nicht gleich Bildung, denn wie die acht Stunden an einem Schultag konkret ausgestaltet werden, können die Schulen und die Kommunen durchaus unterschiedlich handhaben.
Wie schon im vorigen Juni vom Östringer Gemeinderat befürwortet, wird der Ganztagesmodus an den beiden Grundschulen in der Kernstadt und in Odenheim auf Basis der Genehmigungen des Regierungspräsidiums nun in der Wahlform eines rhythmisierten Unterrichts von den Lehrkräften mit acht Zeitstunden an drei Schultagen pro Woche umgesetzt, während an den beiden anderen Schultagen lediglich vormittags Unterricht stattfindet und am Nachmittag eine von der Stadt als Schulträgerin organisierte Betreuung angeboten wird. Die Betreuungsangebote der Kommune für diejenigen Zeiten, in denen kein Unterricht stattfindet, sind kostenpflichtig.
Selbstverständlich ist es auch weiterhin möglich, dass die Eltern ihr Kind im "Halbtagesmodus" unterrichten lassen. Allen Schülerinnen und Schüler im Halb- und Ganztag werden dabei die gleichen Inhalte des Bildungsplans vermittelt.
"Das nun zur Anwendung kommende Ganztagesmodell ist sehr flexibel, so dass die betroffenen Familien mit Kindern im Grundschulalter nach ihrem spezifischen Bedarf entscheiden können, in welcher Weise und in welchem Umfang sie das erweiterte Betreuungsangebot an der Grundschule in Anspruch nehmen möchten", freute sich jetzt Bürgermeister Felix Geider nach Eingang der Genehmigungen der Schulaufsichtsbehörde in einer ersten Reaktion.
Der Anspruch auf eine ganztägige Betreuung von Grundschulkindern gilt übrigens grundsätzlich auch in den Ferienzeiten, wobei den Schulträgern pro Schuljahr eine Schließzeit von vier Wochen in den Ferien zugestanden ist.
Zu den weiteren Einzelheiten des veränderten Unterrichts- und Betreuungskonzepts können sich die betroffenen Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigten bei der Silcherschule Östringen beziehungsweise bei der Carl-Dänzer-Schule Odenheim näher informieren.
br.








