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Flüchtlingsunterkunft des Landkreises wurde aufgelöst
Stadt nutzt Gebäude nun für die kommunale Anschlussunterbringung
Die vom Landkreis Karlsruhe seit etwas mehr als zwei Jahren in Östringen in der Friedrich-Ebert-Straße betriebene Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge (GU) wurde nun zum Monatswechsel aufgelöst, stattdessen erfüllt die Stadt dort jetzt einen Teil ihrer eigenen Verpflichtung zur Aufnahme asylsuchender Personen im Status der sogenannten Anschlussunterbringung.
Wie Bürgermeister Felix Geider den Gemeinderat bei dessen letzter Sitzung informierte, können in dem Quartier am östlichen Siedlungsrand der Kernstadt insgesamt bis zu 50 Personen untergebracht werden.
Bereits beim ursprünglichen Abschluss des Mietvertrags für die Immobilie in der Friedrich-Ebert-Straße zwischen dem privaten Eigentümer und dem Landkreis Karlsruhe hatte die Stadt mit Blick auf die prognostizierte eigene Verpflichtung zur Aufnahme von Flüchtlingen in der Phase der Anschlussunterbringung hinterlegt, dass sie das Objekt für diese eigenen Zwecke ab November 2028 für die restliche Mietdauer von drei Jahren übernimmt.
Nachdem der Landkreis zwischenzeitlich jedoch bestrebt ist, die Aufnahmekapazitäten seiner Gemeinschaftsunterkünfte unter Berücksichtigung der momentan absehbaren weiteren Entwicklungen beim Zustrom von Flüchtlingen schon vorzeitig „zurückzufahren“, verlagert sich damit zusammenhängend der Raumbedarf zur Unterbringung von Flüchtlingen auf die für die nachfolgende Anschlussunterbringung zuständigen Städte und Gemeinden.
Bei der Gemeinderatssitzung wurde von der Verwaltung jetzt bekanntgegeben, dass Östringen zuletzt in puncto Flüchtlingsaufnahme noch mit 59 Personen „im Soll“ gestanden hat. Unter Berücksichtigung der vom Landratsamt vorausberechneten hinzukommenden Aufnahmeverpflichtung im Jahr 2026 und der für März erwarteten Zuteilung von weiteren 13 Menschen bleibt nun bis Dezember noch ein „Aufnahmesoll“ von nochmals 26 Personen.
Vor diesem Hintergrund billigten die Ratsmitglieder den Vorschlag der Verwaltung, nun schon vorzeitig in den Mietvertrag für die Immobilie in der Friedrich-Ebert-Straße einzutreten, zumal sich Stadt und Landkreis vorab auch auf die Leistung einer Renovierungspauschale verständigen konnten. Auch wird die soziale Betreuung der Bewohner des Quartiers Friedrich-Ebert-Straße weiterhin von Fachkräften des Landratsamts abgedeckt und gewährleistet. Wie bei der Gemeinderatssitzung anlässlich des Tagesordnungspunkts außerdem bekanntgegeben wurde, ist eine Belegung der im Odenheimer Gewerbegebiet eingerichteten weiteren Gemeinschaftsunterkunft des Landkreises für Flüchtlinge aktuell nicht vorgesehen.
br.







