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Das Baugebiet „Klotzacker“ ist nochmals näher gerückt
Bis Mitte nächsten Jahres soll mit der Erschließung begonnen werden
Mit einstimmigem Votum billigte jetzt der Östringer Gemeinderat bei seiner Sitzung am Dienstagabend dieser Woche die von der Verwaltung im Entwurf vorgelegten Vertragsdokumente, mit denen im Zuge der anstehenden Realisierung des Baugebiets „Klotzacker“ in Odenheim die Rechte und Pflichten der verschiedenen Verfahrensbeteiligten geregelt werden.
Im Einzelnen gab das Stadtparlament damit zusammenhängend nun „grünes Licht“ für den zwischen der Stadt und der Firma KiB Kommunalentwicklung und integrierte Baulanderschließung GmbH als beauftragtem Erschließungsträger zu vereinbarenden städtebaulichen Vertrag sowie außerdem für das Muster des Kontrakts, mit dem der Erschließungsträger und die Eigentümer der Grundstücke im Baugebiet verbindlich die Einzelheiten in Bezug auf die Erstattung und Übernahme von Kosten verabreden.
Der städtebauliche Vertrag, der zugleich auch umfänglich alle zur Realisierung des Baugebiets erforderlichen Festlegungen umfasst, regelt somit sämtliche Aspekte der städtebaulichen Planung, der Bodenordnung und der eigentlichen Erschließung, in deren Verlauf beispielsweise die Straßen und Wege, die Wasserversorgung und die Anlagen zur Abwasserbeseitigung sowie die weitere technische Infrastruktur für das Baugebiet hergestellt werden.
Demgegenüber enthält der zwischen dem Erschließungsträger und den Grundstückseigentümern abzuschließende Kostenerstattungs- und Kostentragungsvertrag die notwendigen verbindlichen Abreden zur Übernahme der Erschließungskosten, die Zustimmung zur Durchführung einer Bodenordnung im Rahmen der Umlegung sowie zu einer Reihe weiterer verfahrensrelevanter Aspekte.
Wie nun Bürgermeister Felix Geider sowie die Experten des Erschließungsträgers KiB bei der Gemeinderatssitzung informierten, sollen mit dem Neubaugebiet „Klotzacker“ in landschaftlich reizvoller Hanglage unterhalb des Terrains der Carl-Dänzer-Schule insgesamt 21 Baugrundstücke mit einer Nettobaufläche von 10.400 Quadratmetern entstehen.
Ein wesentlicher Bestandteil des jetzt vom Gemeinderat gebilligten städtebaulichen Vertrags ist die Festlegung eines Baugebots zur Sicherstellung einer zeitnahen Bebauung des Neubauquartiers. In Anlehnung an die für das Neubaugebiet „Dinkelberg IV“ in der Kernstadt vorgesehenen Regelungen soll auch im „Klotzacker“ so verfahren werden, dass für das erste Baugrundstück eines bestimmten Eigentümers eine Frist von sieben Jahren bis zum Beginn der Verwirklichung des Bauvorhabens gilt, für jedes weitere Bauvorhaben dieses Eigentümers im Gebiet eine Baufrist von jeweils drei Jahren. Lediglich für eine einzelne Parzelle im Areal „Klotzacker“, die bereits vollständig erschlossen ist, soll nach dem Plazet des Gemeinderats eine Baufrist von 14 Jahren vereinbart werden.
Voraussichtlich bis zum Jahresende kann nun für die Bebauungsplanung „Klotzacker“ der Satzungsbeschluss im Gemeinderat herbeigeführt werden. Die Rechtskraft der Baulandumlegung wird für das Frühjahr 2027 erwartet, so dass die Verwaltung bei planmäßigem Verfahrensablauf für das zweite Quartal 2027 mit dem Beginn der voraussichtlich ein Jahr andauernden Erschließungsarbeiten rechnet.
br.







