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Mehreinnahmen tragen zur Stabilisierung des Haushalts bei
Anpassung der Hebesätze der Gewerbesteuer und Vergnügungssteuer
Mit jeweils einmütigem Beschluss hat der Östringer Gemeinderat entschieden, den in der Kraichgaustadt geltenden Hebesatz der Gewerbesteuer mit Wirkung ab dem neuen Jahr um 20 Prozentpunkte auf künftig 360 vom Hundert neu festzulegen und den Steuersatz für die kommunale Vergnügungssteuer von 24 Prozent auf 26 Prozent zu erhöhen.
Die zur Anpassung der Gewerbesteuer erforderliche Modifizierung der kommunalen Hebesatzsatzung und die Erhöhung der Vergnügungssteuer begründete Bürgermeister Felix Geider bei der zurückliegenden Sitzung des Ratsgremiums mit der absehbar auch mittel- und längerfristig sehr angespannten Haushaltslage der Stadt, die mit ihren finanzwirtschaftlichen Nöten allerdings bei weitem nicht alleine stehe.
„In Bezug auf die Entwicklung ihrer Haushalte gehen momentan landauf landab nahezu alle Kommunen von einem gnadenlos schlechten Jahr 2026 aus“, blickte der Rathauschef bei der Gemeinderatssitzung auf die kommenden Monate voraus und stellte dabei in die Kritik, dass Städte, Gemeinden und auch Landkreise im Verhältnis zur großen Fülle der ihnen von Bund und Land auferlegten Aufgaben schon seit Langem strukturell unterfinanziert seien.
Wie Geider fortfuhr, stehe beispielsweise im Vorfeld der weiteren Beratungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse zum Östringer Haushalt 2026 erheblich in Frage, ob im Stadtetat des nächsten Jahres überhaupt die laufend anfallenden Tilgungsleistungen erwirtschaftet werden können. Nach Überzeugung des Bürgermeisters ist es vor diesem Hintergrund unerlässlich, im Interesse einer Stabilisierung und Konsolidierung der kommunalen Finanzen in den nächsten Wochen „sowohl die Einnahmen- wie auch die Ausgabenseite genau anzuschauen“, um letztlich im Frühjahr 2026 einen „genehmigungsfähigen“ Jahresetat verabschieden zu können.
Wie von der Verwaltung im Rahmen der Ratsdebatte zum Thema informiert wurde, resultieren aus der nun beschlossenen Modifizierung der Hebesätze voraussichtliche Mehreinnahmen von 200.000 Euro bei der Gewerbesteuer beziehungsweise 30.000 Euro bei der Vergnügungssteuer.
In Bezug auf die Erhöhung der Gewerbesteuer brachten Stadtrat Marc Weckemann (CDU) und Stadträtin Franziska Hamann (SPD) als Sprecher ihrer Fraktionen bei der Aussprache im Stadtparlament ihr erhebliches Bedauern für die daraus resultierende Mehrbelastung der ortsansässigen Unternehmen und Betriebe zum Ausdruck.
Bei der Vergnügungssteuer sah Christdemokrat Weckemann indessen noch rechtlichen Spielraum für eine weitergehende Steigerung des Steuersatzes „um ein oder zwei Prozent“. Seine entsprechende Initiative wurde im Gemeinderat grundsätzlich positiv aufgenommen und mündete in einen Arbeitsauftrag an die Verwaltung, die Umsetzbarkeit mit der zuständigen Rechtsaufsicht beim Landratsamt Karlsruhe zu erörtern. Im Fokus stehen bei den weiteren diesbezüglichen Prüfungen die von der Rechtsprechung zur Vergnügungssteuer entwickelten Grundsätze zum sogenannten „Erdrosselungsverbot“, das besagt, dass die Steuerbelastung für die Betreiber von Spielgeräten in Spielhallen oder Gaststätten nicht so hoch sein darf, dass diese Personen beziehungsweise Unternehmen ihr Metier wirtschaftlich nicht mehr ausüben können.
Auch mit den nun beschlossenen neuen Hebesätzen bei der Gewerbe- und Vergnügungssteuer liegt Östringen weiterhin noch unter dem Durchschnitt vergleichbarer Kommunen in der Region. Zuletzt war der Hebesatz bei der Gewerbesteuer in Östringen vor mittlerweile zwanzig Jahren angepasst worden, jener der Vergnügungssteuer vor neun Jahren.
br.







