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Der „Bauturbo“ soll den Wohnungsbau vereinfachen und Verfahren beschleunigen
Gemeinderat legt Rahmenkriterien für die zielgerichtete Anwendung fest
Auf Basis des Ende Oktober in Kraft getretenen „Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ hat der Östringer Gemeinderat in seiner letzten Sitzung im zu Ende gehenden Jahr mit einstimmigem Beschluss bereits Grundsätze für die Anwendung des sogenannten „Bauturbos“ im Stadtgebiet formuliert.
Der „Bauturbo“ ermöglicht es den Kommunen, unter bestimmten Voraussetzungen von bauplanungsrechtlichen Vorgaben abzuweichen, wenn dadurch die Errichtung, Erweiterung oder Umnutzung von Gebäuden zu Wohnzwecken erleichtert wird.
Wie das Stadtparlament auf Vorschlag von Bürgermeister Felix Geider nun festlegte, soll das vom Bundesgesetzgeber im Wege einer zeitlich bis zum Jahresende 2030 befristeten Sonderregelung eingeführte Verfahren in bestimmten Fallkonstellationen bei Vorhaben zum Zuge kommen, die der Schaffung oder Reaktivierung von Wohnraum dienen. Prinzipiell angewendet werden soll der „Bauturbo“ bei Bauprojekten, mit denen bis zu fünf Wohneinheiten geschaffen werden, und die entweder im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen, der im Jahr 2000 oder vorangehend beschlossen wurde, oder die einen Standort innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile haben, für den kein Bebauungsplan gilt. Der Gemeinderat hat sich darüber hinaus vorbehalten, den „Bauturbo“ für den Wohnungsbau auch bei abweichenden Rahmenbedingungen, dann aber per Einzelfallentscheidung, zum Einsatz zu bringen.
Unter Berücksichtigung der dem Gesetzgebungsverfahren des Bundes zugrunde liegenden Zielsetzungen wird der „Bauturbo“ bei Vorhaben zur Herstellung von Gewerbe- oder Industriebauten nicht angewendet werden können.
Der Beschluss zur Aktivierung des gesetzlichen „Bauturbos“ für den Wohnungsbau im Bereich der Stadt Östringen wurde bei der zurückliegenden Ratsdebatte von den Sprechern und Vertretern aller im Stadtparlament vertreten Fraktionen und Gruppierungen einhellig befürwortet. In verschiedenen Wortmeldungen kam dabei zwar auch die Einschätzung zum Ausdruck, dass es bei der Anwendung des „Bauturbos“ im Einzelfall durchaus zu „unschönen Ergebnissen“ kommen könne. Die diesbezügliche Skepsis wurde allerdings von den Ratsmitgliedern in der Abwägung mit den Vorteilen des neuen Instruments zur beschleunigten Verwirklichung von Wohnbauvorhaben letztlich zurückgestellt.
Bürgermeister Geider hob bei der Aussprache hervor, dass es in der Anwendungspraxis des „Bauturbos“ insbesondere auch auf die Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ankommen werde.
Wie der Rathauschef weiter erläuterte, kann der „Bauturbo“ zwar nicht die originären Baukosten senken. Aus dem Umstand, dass Sonderregelungen - etwa Vorgaben zur Schaffung von Stellplätzen - gegebenenfalls nicht zu beachten sind, könnten sich aus der Anwendung des „Bauturbos“ nach der Erwartung des Rathauschefs dennoch wertvolle Vorteile für die Bauantragsteller ergeben.
br.







