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Baulücke an der Zeuterner Straße soll zeitnah geschlossen werden
Gemeinderat fasste den Beschluss zur Fortschreibung des Bauleitkonzepts
Mit der Bebauungsplanung „Ecke Zeuterner Straße / Georg-Friedrich-Händel-Straße“ wurde in Östringen schon ab 2009 der Weg für die Realisierung des Zentrums für Gesundheit und Beratung (ZGB) unterhalb des Terrains der Erich-Bamberger-Stadthalle bereitet. Der Gemeinderat befasste sich jetzt mit einer anstehenden Änderung und Erweiterung dieses Bauleitkonzepts, in das nun außerdem auch noch ein unmittelbar nach Norden hin angrenzendes weiteres privateigenes Grundstück einbezogen werden soll.
Wie Bürgermeister Felix Geider die Mitglieder des Stadtparlaments informierte, soll auf der Parzelle Zeuterner Straße 6 auf Basis einer sogenannten Bebauungsplanung der Innenentwicklung ein zwei- bis dreigeschossiger Neubau mit einem Staffelgeschoss die städtebauliche Kulisse in diesem Teilabschnitt des Straßenzugs vervollständigen.
Zur Sicherstellung einer ausreichenden Versorgung des Quartiers mit Parkmöglichkeiten ist im Entwurf des Bauleitplans vorgesehen, die Verpflichtung zur Herstellung von Stellflächen für Kraftfahrzeuge im Geltungsbereich des Bebauungsplans auf 1,5 Parkplätze je Wohneinheit festzulegen. Durch diese Regelung soll nicht zuletzt auch die Leistungsfähigkeit der Zeuterner Straße gewährleistet werden, die als wichtige Sammelstraße unter anderem der Erschließung der nördlich gelegenen Wohnviertel sowie des Bildungszentrums dient.
In diesem Zusammenhang sieht das Konzept zur Weiterentwicklung des Bebauungsplans „Ecke Zeuterner Straße / Georg-Friedrich-Händel-Straße“ auch die Herstellung einer Tiefgarage vor. Bei der Sitzung des Stadtparlaments monierte nun Stadtrat Jens Schäfer (AfD) mit Nachdruck, dass die Zufahrt zu dieser Tiefgarage ausweislich der Planentwürfe über die Martin-Kraus-Straße geführt werden soll, was seiner Einschätzung nach diesen Straßenzug übermäßig belasten werde.
Die übrigen Ratsmitglieder gaben indessen verbunden mit dem förmlichen Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans der von der Verwaltung vorgeschlagenen Variante des Planungskonzepts unisono ihr Plazet. Die Entwürfe werden nun einen Monat lang öffentlich ausgelegt und parallel dazu werden entsprechend den Vorgaben des Baugesetzbuchs auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.
br.







