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Mehr als 100 Personen als ehrenamtliche Wahlhelfer im Einsatz
Organisatorische Vorbereitungen für die Landtagswahl sind in vollem Gang
Mit einer Information des Gemeinderats über die geplante Einteilung der Wahlbezirke, die vorgesehenen Wahlräume sowie die von der Verwaltung in Betracht gezogene personelle Besetzung der Wahlvorstände und Briefwahlvorstände wurden jetzt in Östringen die Vorbereitungen für die Landtagswahl am 8. März 2026 fortgeführt.
Wie bei den zurückliegenden Urnengängen werden in der Kernstadt vier Wahlbezirke abgegrenzt, während Odenheim erneut in drei Wahlbezirke eingeteilt wird und die Stadtteile Tiefenbach und Eichelberg jeder für sich einen weiteren Wahlbezirk bilden. Entsprechend der Handhabung bei den vorangegangenen Parlaments- und Kommunalwahlen werden die Wahllokale für die Urnenwahl im Kernort in der Hermann-Kimling-Halle und in Odenheim in der Mehrzweckhalle eingerichtet, während die Wahlberechtigten in Tiefenbach und Eichelberg zur Stimmabgabe an der Urne in die jeweilige Ortschaftsverwaltung gebeten werden.
Darüber hinaus werden für das Stadtgebiet zwei Briefwahlvorstände berufen, die am Wahltag über die Zulassung der eingegangenen Wahlbriefe entscheiden und - nach Schließung der Stimmabgabe in den Wahllokalen – ab 18 Uhr die Ergebnisse der Briefwahl ermitteln. Die Briefwahlvorstände treten in der Erich-Bamberger-Stadthalle Östringen beziehungsweise in der Mehrzweckhalle Odenheim zusammen.
Bürgermeister Felix Geider und Hauptamtsleiter Wolfgang Braunecker brachte den Mitgliedern des Gemeinderats jetzt zugleich auch die vorgesehene personelle Besetzung der Wahlvorstände der allgemeinen Wahlbezirke und der Briefwahlvorstände zur Kenntnis. Nach dem Landtagswahlgesetz bestehen die Wahlvorstände beziehungsweise die Briefwahlvorstände jeweils aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzendem, seinem Stellvertreter und mindestens drei weiteren Beisitzern. Zudem kann die Gemeinde den Wahlvorständen beziehungsweise den Briefwahlvorständen weitere Hilfskräfte zuordnen.
Gutgeheißen wurde vom Gemeinderat jetzt darüber hinaus, den insgesamt mehr als einhundert ehrenamtlich tätigen Mitgliedern der Wahlvorstände und den Hilfskräften, die von der Verwaltung ebenfalls förmlich bestellt werden, für den Dienst am Wahltag eine pauschalierte Aufwandsentschädigung in Höhe von 40 Euro zu gewähren.
Die Abgeordneten des Landtags von Baden-Württemberg werden alle fünf Jahre gewählt. Der Landtag besteht aus mindestens 120 Abgeordneten. Ab der nächsten Landtagswahl am 8. März 2026 haben wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, in Anlehnung an das Bundestagswahlrecht, zwei Stimmen, zuvor besaßen sie lediglich eine Stimme. Die letzte Landtagswahl fand am 14. März 2021 statt.
Zur Landtagswahl am 8. März 2026 dürfen in Baden-Württemberg erstmals auch 16- und 17-Jährige ihre Stimme abgeben. Bei den Kommunalwahlen im Land dürfen die 16- und 17-Jährigen schon seit 2014 mitentscheiden, bei der Europawahl seit 2024.
br.







