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Behelfsbrücke sichert Zufahrt zum Wohngebiet Kies/Wirbelberg
Vorarbeiten zur Vollsperrung der Forsthausstraße sind in vollem Gang
In Odenheim wurde jetzt auf Höhe der Einmündung der Brühlstraße auf die Forsthausstraße eine Behelfsbrücke über den Katzbach verlegt. Das neue Brückenbauwerk stellt sicher, dass die Anliegergrundstücke im Wohnviertel Kies/Wirbelberg sowie die Hausanwesen am westlichen Teilabschnitt der Forsthausstraße auch während der weiter östlich in der Forsthausstraße zwischen der Einmündung der Venninger Straße und der Zufahrt zur Kirchstraße vorgesehenen umfangreichen Tief- und Straßenbauarbeiten über eine geordnete Zu- und Abfahrtsmöglichkeit für Kraftfahrzeuge verfügen. Die Vollsperrung des östlichen Teilabschnitts der Forsthausstraße für den Durchgangsverkehr ist für den 12. November vorgesehen, zum selben Zeitpunkt wird die Umleitung über die neue Behelfsbrücke über den Katzbach aktiv gesetzt.
Nachdem zuvor beiderseits des Gewässerlaufs entsprechend belastbare Auflegepunkte betoniert worden waren, wurde die neue Behelfsbrücke Anfang der Woche vor Ort aus Fertigbauelementen zusammengefügt. Das Provisorium war erforderlich geworden, weil die an der Stelle schon vorhandene Brücke aus dem Jahr 1956 lediglich die Überfahrt von Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu zwei Tonnen ermöglicht.
Die Behelfsbrücke wiederum, die bis zur Aufhebung der Vollsperrung des östlichen Teilabschnitts der Forsthausstraße im Spätsommer nächsten Jahres an ihrem Standort verbleibt, ist für die Passage von Fahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 30 Tonnen ausgelegt und kann daher beispielsweise von den dieser Vorgabe entsprechenden Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr und der Müllabfuhr genutzt werden. Für Kranfahrzeuge, Schwerlasttransporter und Sattelschlepper ist die Behelfsbrücke indessen nicht geeignet.
Nach derzeitigem Stand der diesbezüglichen Überlegungen bei der Stadtverwaltung ist es vorgesehen, die alte Brücke über den Katzbach nach der Aufhebung der Vollsperrung der Forsthausstraße und dem Rückbau der Behelfsbrücke mittelfristig durch ein bedarfsgerecht dimensioniertes neues Brückenbauwerk zu ersetzen.
br.







