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Östringen prüft den Erlass einer Katzenschutzverordnung
Verwaltung soll zunächst Daten zur konkreten Problemlage erfassen
Der Östringer Gemeinderat führte bei seiner zurückliegenden Sitzung eine ausführliche Aussprache zur Frage des Erlasses einer Katzenschutzverordnung. Hintergrund für die Debatte im Stadtparlament sind Studien, dass die Anzahl freilebender und streunender Samtpfoten landes- und auch bundesweit in den letzten Jahren eine alarmierende Entwicklung genommen habe. Vielerorts hat die massenhafte Vermehrung freilebender Katzen nach Aussage von Experten bereits zu großem Tierleid geführt, weil die Streuner, die sich mitunter in „Katzenkolonien“ zusammenfinden, häufig unterernährt oder mit lebensbedrohlichen Krankheiten infiziert sind und mit ihrem Jagdtrieb zunehmend auch die Artenvielfalt in der freien Natur bedrohen. Tierschutzorganisationen und Tierheime sowie sonstige Aufnahmestellen, von denen einige inzwischen längst ihre Aufnahmekapazitäten erreicht haben, fordern daher vehement, dieser besorgniserregenden Entwicklung mit den Instrumenten einer Katzenschutzverordnung entgegenzuwirken, die beispielsweise eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht enthalten kann.
Die im Tierschutzgesetz des Bundes verankerte Ermächtigung der Länder zur Verabschiedung eines dementsprechenden Statuts wurde in Baden-Württemberg bereits 2013 an die Städte und Gemeinden übertragen, dies gewiss auch vor dem Hintergrund, dass die mit den Festlegungen einer Katzenschutzverordnung einhergehenden Eingriffe in die Eigentumsrechte von Katzenhaltern nur dann zulässig sind, wenn die konkrete Situation vor Ort eine solche Handhabung gebietet. Von 1.101 Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg verfügten im August 2025 nach der Datenlage des Landestierschutzverbands nun inzwischen insgesamt 172 Kommunen über eine Katzenschutzverordnung.
Bei der Debatte zum Thema im Östringer Gemeinderat machte sich insbesondere die SPD-Fraktionsvorsitzende Franziska Hamann für den Erlass einer kommunalen Katzenschutzverordnung stark. Die erfahrene Tierärztin warnte vor den nachteiligen Folgen eines weiteren Anschwellens der von ihr beobachteten „Katzenflut“ bis hin zu gesundheitlichen Risiken für Menschen, beispielsweise durch mit Parasiten durchsetztem Katzenkot auf Kinderspielplätzen.
CDU-Fraktionschef Marc Weckemann bestätigte einerseits, dies „auch als Jäger“, dass auch im Östringer Stadtgebiet in der Natur verwilderte Katzen anzutreffen seien. Die Einschätzung, „dass wir von Streunerkatzen überschwemmt werden“, teilte Weckemann indessen in dieser Form nicht und gab zu bedenken, dass mit dem Erlass einer Katzenschutzverordnung einmal mehr „neue Bürokratie“ und nicht zuletzt auch entsprechende Kosten für die Kommune ins Haus stünden.
Entsprechend dem von Bürgermeister Felix Geider und Hauptamtsleiter Wolfgang Braunecker formulierten Vorschlag plädierten die Ratsmitglieder nun einmütig für den Arbeitsauftrag an die Verwaltung, im nächsten Schritt eine Dokumentation über die Entwicklung der Population freilebender Katzen im Stadtgebiet in der jüngeren Vergangenheit und über die vor Ort konkret festgestellten sowie nach Art und Fallzahlen differenzierten Tierschutzprobleme zu erarbeiten. Hauptamtsleiter Braunecker kündigte an, dass Stadt in diesem Zusammenhang unter anderem auch zu einem „Runden Tisch“ mit den im Nahbereich vertretenen Tierarztpraxen, Tierheimen und Tierschutzorganisationen einladen werde.
br.







