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Betreuungsangebote für Grundschüler sollen Zug um Zug weiter ausgebaut werden

icon.crdate01.07.2025

Gemeinderat stellt organisatorische Weichen für Umsetzung des Rechtsanspruchs

Gemeinderat stellt organisatorische Weichen für Umsetzung des Rechtsanspruchs

Ab dem Schuljahr 2026/27 gilt an den Grundschulen in Deutschland schrittweise der Rechtsanspruch auf eine ganztägige Betreuung. Auf Basis der Festlegungen des Ganztagesförderungsgesetzes soll mit den neuen Vorgaben die Betreuungslücke geschlossen werden, die bisher für viele Familien entsteht, wenn für die Kinder nach dem Besuch der Kindertagesstätte der Wechsel in die Grundschule ansteht.

Nicht zuletzt auch vor diesem Hintergrund befasste sich jetzt der Östringer Gemeinderat mit den Perspektiven zur Weiterentwicklung der drei im Stadtgebiet vorhandenen Grundschulen. Mit einstimmigem Votum plädierte das Stadtparlament nun dafür, dass sowohl an der Silcher-Grundschule in der Kernstadt wie auch an der Carl-Dänzer-Grundschule in Odenheim an drei Tagen in der Unterrichtswoche ein schulischer Ganztagesmodus mit jeweils acht Zeitstunden organisiert werden soll. An allen drei Östringer Grundschulen wird es auch weiterhin ergänzende kommunale Betreuungsangebote geben.

Nach dem Ganztagsförderungsgesetz dürfen die Betreuungseinrichtungen für die Grundschüler auch in den Ferienzeiten insgesamt höchstens für die Dauer von vier Wochen geschlossen bleiben. Geplant ist nun in Bezug auf die Grundschulen im Östringer Stadtgebiet, dass diese Bildungseinrichtungen während der Weihnachtsferien und außerdem auch zwei Wochen in den Sommerferien ihre Pforten geschlossen halten. An den übrigen Ferientagen wird in Östringen nach aktuellem Sachstand eine tägliche Betreuung von acht Stunden Dauer abgeboten werden, und zwar voraussichtlich "gebündelt" an der Silcherschule in in der Kernstadt.

Eine besondere Neuerung in Gestalt einer sogenannten „Juniorklasse“ soll in Östringen an der Rosi-Gollmann-Grundschule im Stadtteil Tiefenbach etabliert werden, auch dafür gab der Gemeinderat nun sein Plazet. Die Juniorklassen wurden in Baden-Württemberg mit der jüngsten Novellierung des Schulgesetzes Anfang 2025 eingeführt und stellen ein zusätzliches, dem Bildungsgang Grundschule vorgeschaltetes verpflichtendes Schuljahr für schulpflichtige Kinder dar, bei denen ein intensiver Bedarf an Sprachförderung beziehungsweise an Förderung der kognitiven, motorischen oder sozial-emotionalen Entwicklung festgestellt ist. In der "Juniorklasse" sollen die dort beschulten Kids auf die erfolgreiche Teilnahme am Unterricht der Klasse 1 vorbereitet werden.

Für die Rosi-Gollmann-Greundschule bedeutet die Ansiedlung einer Juniorklasse, dass die Schülerzahlen der Bildungseinrichtung stabilisiert und gestärkt werden können, was wiederum der Perspektive eines mittel- und langfristigen Fortbestands des Schulstandorts Tiefenbach zugutekommt.

br.