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Stadtverwaltung soll bis 2040 klimaneutral werden
Gemeinderat gibt Erklärung zum landesweiten Klimapakt ab
Unter dem Eindruck des mittlerweile auch in Baden-Württemberg schnell fortschreitenden Klimawandels haben das Landesministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft sowie die kommunalen Spitzenverbände Ende April den sogenannten 5. Klimapakt 2025/2026 geschlossen, mit dem sie sich zur Vorbildwirkung im jeweiligen Organisationsbereich bekennen. Der Östringer Gemeinderat billigte nun bei seiner zurückliegenden Sitzung den Beitritt der Kraichgaustadt zu dieser Vereinbarung mit einstimmigem Votum.
Gegenstand des 5. Klimapakts ist die Festlegung wesentlicher Ziele und Unterstützungsleistungen für die Kommunen bei der Erfüllung ihrer dementsprechenden Aufgaben. Die Unterzeichnung des Klimapakts mit dem Ziel der Klimaneutralität bis 2040 ist für eine Kommune künftig Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Förderprogramme Klimaschutz-Plus und KLIMOPASS.
Bei der Gemeinderatssitzung verwies Bürgermeister Felix Geider darauf, dass Östringen bereits in der Vergangenheit eine ganze Reihe verschiedener Maßnahmen umgesetzt hat, die dem Klimaschutz dienen, so beispielsweise die Realisierung von Nahwärmenetzen, die kommunale Beteiligung am E-Carsharing-System in der Region sowie die Installation von Photovoltaikanlagen auf den Dächern öffentlicher Gebäude. Auch die Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels sei bereits angegangen worden, so unter anderem mit der Beteiligung an der Ausarbeitung eines regionalen Starkregenmanagements sowie mit der Verbesserung des Hochwasserschutzes für die Siedlungsgebiete. Die Festlegungen des schon 2015 beschlossenen Stadtentwicklungskonzepts „Östringen 2030“ zum Klimaschutz berücksichtige die Kommune schließlich auch beim Projekt zur Herstellung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf dem Gelände der ehemaligen Erddeponie Hohe Birken und darüber hinaus habe der Gemeinderat im Ergebnis der diesbezüglich durchgeführten sorgfältigen Abwägungen zudem grundsätzlich beschlossen, auf den städtischen Gemarkungen bestimmte Flächen für die vom Gesetzgeber und der Regionalplanung in den Blick genommene verstärkte Nutzung der Windkraft in Baden-Württemberg zur Verfügung zu stellen.
br.
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