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Keine Verstöße in Sachen Durchfahrtsverbot festgestellt
LKW-Kontrollen auf der Bundesstraße 292 bei Östringen
Spezialkräfte des Karlsruher Polizeipräsidiums unterzogen am Donnerstagnachmittag an der Bundesstraße 292 bei Östringen gemeinsam mit Beamten des Polizeireviers Bad Schönborn über mehrere Stunden hinweg Fahrzeuge des allgemeinen Güterverkehrs einer umfassenden Kontrolle. Bei der Inspektion winkten die Ordnungshüter auf Höhe der Einmündung der Industriestraße am westlichen Stadtrand insgesamt 17 Brummi-Kapitäne sowie Lenker von Fahrzeugen der sogenannten „Sprinter“-Kategorie ab 3,5 Tonnen aus dem fließenden Verkehr heraus und unterzogen die Laster einer eingehenden Kontrolle.
Unter die Lupe genommen wurden neben dem technischen Zustand der Fahrzeuge unter anderem die ordnungsgemäße Ladungssicherung sowie auch die Kontrollgeräte im Führerhaus, die beispielsweise Informationen zu den Lenk- und Ruhezeiten, zur Fahrstrecke und zur Fahrgeschwindigkeit bereitstellen.
Während sich bei der Überwachungsaktion in Östringen die Mehrzahl der Beanstandungen auf die Aufzeichnungen der Kontrollgeräte sowie die Überschreitung der zulässigen Lenkzeiten bezogen, rückte beispielsweise in drei Fällen auch die unsachgemäße Ladungssicherung von Gefahrgut in den Blick der Polizeiexperten. Hinsichtlich des für die Östringer Ortsdurchfahrt der Bundesstraße 292 geltenden Transitverbots für LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 12 Tonnen wurden indessen – auch unter Berücksichtigung der für den regionalen Güternahverkehr geltenden Ausnahmeregelungen - keine Verstöße festgestellt.
Vor allem zur Entlastung der von den Lärm- und Feinstaubemissionen betroffenen Anwohner entlang der von sehr hohem Verkehrsaufkommen frequentierten Ortsdurchfahrt Östringen besteht auf der B 292 zwischen den Anschlüssen der B 3 bei Bad Schönborn und der B 39 in Angelbachtal seit mehreren Jahren rund um die Uhr ein solches grundsätzliches Durchfahrtsverbot für Schwerverkehr. Mit der Installierung einer Mautkontrollsäule an der B 292 am westlichen Östringer Stadteingang im Februar 2018 hat der zuvor festgestellte „Mautausweichverkehr“ zwischen den Autobahnen A5 und A6 indessen seine vormalige Bedeutung verloren und werden seither vergleichsweise wenige Verstöße gegen das LKW-Durchfahrtsverbot beobachtet - zumindest solange der Verkehr auf den Autobahnen störungsfrei fließt.
Bei der jüngsten Polizeikontrolle ergaben sich insgesamt 25 Beanstandungen mit Bezug auf andere im Straßenverkehr zu beachtende Vorschriften, zu denen nun gegebenenfalls von der Bußgeldstelle des Landratsamts Karlsruhe ein Ordnungswidrigkeitenverfahren in die Wege geleitet wird.
Auch in Zukunft wird es in der Region immer wieder dementsprechende Kontrollaktionen der Polizei zur Überwachung der Einhaltung der für Lastkraftwagen geltenden straßenverkehrsrechtlichen Vorgaben geben. br.







