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Voraussichtlich bis zu vier Windenergieanlagen im Vorranggebiet
Gemeinderat billigt Verpachtung von stadteigenen Flächen
Vom Östringer Gemeinderat wurde bei seiner zurückliegenden Sitzung Ende März die Verpachtung kommunaler Flächen in zwischen der Kernstadt und Odenheim gelegenen Teilgebieten des Stadtwalds an die EnBW Windkraftprojekte GmbH befürwortet - bei drei Gegenstimmen durch die Mandatsträger der AfD-Fraktion ansonsten einmütig. Die Nutzungsvereinbarung mit der 100-prozentigen Tochtergesellschaft der EnBW Energie Baden-Württemberg AG über die Inanspruchnahme von kommunalen Grundstücken zur Errichtung von Windenergieanlagen steht vor dem Hintergrund der aktuellen Ausarbeitung des Teilregionalplans „Gebiete für regionalbedeutsame Windenergieanlagen“ des Regionalverbands Region Karlsruhe (vormals Regionalverband Mittlerer Oberrhein). Die in das Vertragswerk einbezogenen Flächen liegen im Bereich eines sogenannten Vorranggebiets für die Errichtung von Windenergieanlagen, das auf Basis der landesplanerischen Vorgaben im neuen Teilregionalplan Windenergie des Regionalverbands nach gegenwärtigem Stand der Entwurfskonzepte im Raum Östringen ausgewiesen werden soll.
Bereits im vorigen Jahr hatte der Gemeinderat die von der Regionalplanung auf dem Gebiet der Stadt projektierten Vorrangflächen grundsätzlich befürwortet und damit zusammenhängend in Bezug auf die konkrete Ausformung empfohlen, Bereiche in der Feldlage außerhalb des Waldes aus dem Vorranggebiet herauszunehmen. Beim Regionalverband Region Karlsruhe soll der Satzungsbeschluss für den neuen Teilregionalplan Windenergie bis Ende September 2025 gefasst werden.
Der Gemeinderat wurde jetzt von der Verwaltung vorab informiert, es sei im Kontext des Pachtvertrags mit der EnBW Windkraftprojekte GmbH davon auszugehen, dass im Vorranggebiet, das Flächen auf den Gemarkungen Östringen und Odenheim erfasst, voraussichtlich vier Windenergieanlagen (WEA) mit einer Nennleistung von jeweils sechs bis acht Megawatt einschließlich Fundamentierung und allen Nebeneinrichtungen samt Zuwegungen und Stellflächen realisiert werden können.
Das Vertragswerk mit der EnBW Windkraftprojekte GmbH sieht vor, dass die Windenergieanlagen, die möglicherweise im Vorranggebiet gebaut werden, nicht in das Eigentum der Stadt als Grundstückseigentümerin übergehen. Etwa anstehende Bau- und Verlegungsarbeiten sind der Pachtregelung zufolge in einer die Interessen der Stadt schonenden und die forstwirtschaftliche Nutzung des Grundstückes möglich wenig beeinträchtigenden Weise vorzunehmen. Nach Unterzeichnung des Vertrags erhält die Stadt ein Reservierungsentgelt pro Kalenderjahr bis zur Genehmigung des Windparks sowie ab Baubeginn eine monatliche Entschädigung zur Abgeltung aller mit den Baumaßnahmen einhergehenden Beeinträchtigungen. Falls es zur Genehmigung und zum Bau von Windenergieanlagen kommt, erhält die Stadt ferner je WEA ein jährliches Mindestnutzungsentgelt, dessen Höhe von der noch zu ermittelnden Windgeschwindigkeit abhängt, sowie ein jährliches einspeiseerlösabhängiges Nutzungsentgelt und außerdem ein einmaliges pauschales Inbetriebnahmeentgelt. Die Laufzeit der Nutzungsvereinbarung mit der EnBW Windkraftprojekte GmbH, die auch Regelungen zu Kündigungsrechten, Haftung, Schadenersatz, Verpflichtungen, Rückbaubürgschaften und Anlagenabbau enthält, beträgt 30 Jahre. Die gesamten Kosten für die Planung des „Windparks Östringen“ trägt die Firma EnBW.
Die EnBW kann nach Abschluss des Pachtvertrags unverbindlich mit den Planungen sowie mit der Erstellung von Gutachten und naturschutzrechtlichen Untersuchungen beginnen. Ziel ist es, bis zum 30. Juni 2025 das sogenannte Vorantragsverfahren nach den Bestimmungen des Windenergieflächenbedarfsgesetzes beim Landratsamt Karlsruhe als zuständiger Genehmigungsbehörde einzuleiten. Bis zum Jahresende 2025 sollen sodann die Unterlagen für eine Antragstellung auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung erstellt und eingereicht werden. Mit der Genehmigung wird seitens der EnBW bei planmäßigem Verfahrensverlauf bis Ende 2026 gerechnet, damit wäre gegebenenfalls eine Inbetriebnahme von Windenergieanlagen im Windpark Östringen zum vierten Quartal 2028 möglich.
br.