Hauptbereich
Regularium zur Versammlung der Jagdgenossen soll angepasst werden
Zulassung weiterer Teilnehmer liegt in der Hand der Jagdgenossen
Mehrheitlich mit 15 gegen 6 Stimmen wurde jetzt vom Östringer Gemeinderat eine anstehende Aktualisierung der Satzung der Jagdgenossenschaft der Kraichgaustadt befürwortet. Konkret geht es um die Modifizierung des Regelwerks für den Fall, dass die Versammlung der Jagdgenossen die Jagdvorstandschaft der Gemeinde überträgt. Bei einer dementsprechenden Konstellation sieht das zuletzt 2018 neu gefasste örtliche Statut noch vor, dass Mitglieder des Gemeinderats bereits aufgrund ihres kommunalpolitischen Mandats zur Teilnahme an der Versammlung der Jagdgenossen berechtigt sind, während das baden-württembergische Jagd- und Wildtiermanagementgesetz dieses Privileg zunächst einmal nur den Eigentümern von Grundstücken zuweist, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören.
Mit einer Anpassung der Satzung der Östringer Jagdgenossenschaft soll nun der übergeordneten und damit vorrangigen gesetzlichen Regelung Rechnung getragen werden. Konkret ist vorgesehen, dass die Versammlung der Jagdgenossen zu Beginn ihrer Zusammenkunft Beschluss darüber fasst, wer als Zuschauer ohne Stimmrecht teilnehmen darf.
Auf etliche Mitglieder des Stadtparlaments wirkt diese jagdrechtliche Kulisse für die Handhabung der Ordnung bei der Jagdgenossenschaftsversammlung „seltsam und befremdend“, das wurde bei der zurückliegenden Aussprache im Rat in etlichen Wortmeldungen deutlich. So äußerte sich Stadträtin Franziska Hamann (SPD) „erheblich irritiert“, dass die Gemeinderatsmitglieder einerseits als Gremium im Falle einer dementsprechenden Beschlussfassung der Jagdgenossenschaftsversammlung die Aufgaben des Jagdvorstands wahrnehmen, aber auch bei einer solchen Sachlage nur ausnahmsweise eine Zutrittsberechtigung zur Jagdgenossenschaftsversammlung erhalten können. Hamanns Ratskollegin Heidi Wagenblaß von der Fraktion der Unabhängigen Liste erachtete eine solche Handhabung gar als „rechtsstaatlich sehr bedenklich“.
Rathauschef Felix Geider argumentierte demgegenüber unter Hinweis auf den von der Gemeindeordnung und dem Jagd- und Wildtiermanagementgesetz abgesteckten rechtlichen Rahmen, dass in der Versammlung der Jagdgenossen der Gemeinderat als Jagdvorstand eben vom Bürgermeister repräsentiert und vertreten werde und nicht etwa von jedem einzelnen Ratsmitglied. Vor diesem Hintergrund erscheine es der Verwaltung angezeigt, das Statut zur Versammlung der Jagdgenossen wie empfohlen nachzujustieren.
Im Zusammenhang mit seiner Beschlussfassung zur Anpassung der Satzung der Jagdgenossenschaft Östringen erklärte der Gemeinderat nun außerdem vorab die Bereitschaft zur Übernahme der Aufgabe der Verwaltung der Jagdgenossenschaft.
br.







