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Vorhabenbezogener Bebauungsplan ermöglicht Nachverdichtung
Gemeinderat schafft Grundlage für Ergänzung der Wohnbebauung
Mit einstimmigem Beschluss hat jetzt unlängst der Östringer Gemeinderat die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Schenkloch I, 5. Änderung“ auf den Weg gebracht, mit dem das für das Grundstück Mühlhausener Straße 30 geltende Planungsrecht modifiziert und dadurch die Möglichkeit zu einer adäquaten und umgebungsverträglichen Nachverdichtung der Wohnbebauung geschaffen werden soll.
Das von dem Planungskonzept betroffene Grundstück war 2013 bereits Gegenstand der vierten Änderung des Bebauungsplans "Schenkloch I", damals wurde auf der Parzelle ein Baufenster aúsgewiesen, in dem zwischenzeitlich ein Mehrfamilienhaus mit fünf Wohneinheiten realisiert wurde.
Nachdem der Gemeinderat 2022 einer weiteren Anpassung des Bauleitkonzepts, die den Weg zum Bau eines Dreifamilienhauses mit zwei Vollgeschossen und einem zusätzlichen Staffelgeschoss eröffnet hätte, nicht zugestimmt hatte, weil eine solche bauliche Verdichtung nicht mehr verhältnismäßig erschien, wurde nun für eine reduzierte Planung, die ein zweigeschossiges Gebäude mit zwei Wohneinheiten ermöglicht, "grünes Licht" gegeben.
Um die erforderlichen Parkplätze auf dem Baugrundstück realisieren zu können, werden nach den Vorgaben der Planung im Bereich des Bestandsgebäudes fünf Stellplätze für Kraftfahrzeuge angelegt und im Nahbereich des vorgesehenen weiteren Gebäudes nochmals vier Stellplätze.
Aufgrund der geringen Größe und der Lage im Innenbereich soll die erneute Änderung des Bebauungsplans "Schenkloch I" im beschleunigten Verfahren im Sinne der Bestimmungen des Baugesetzbuchs durchgeführt werden. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen einer Offenlage ist gleichwohl vorgesehen.
br.







