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Erneut Reh von einem oder mehreren Hunden zu Tode gehetzt
Sachdienliche Hinweise erbeten
Auf Östringer Gemarkung ist am zurückliegenden Sonntag, den 7. Juli, in der Feldflur in einem Getreidefeld im Umfeld des Lipp-Teichs ein totes Reh aufgefunden worden. Im Ergebnis der fachlichen Begutachtung des Kadavers durch den an den Fundort gerufenen zuständigen Jagdpächter besteht der dringende Verdacht, dass der Jährlingsbock von einem oder möglicherweise auch mehreren Hunden gehetzt wurde und als Folge zahlreicher Bisswunden qualvoll verendet ist.
Nach dem bisherigen Stand der Erkenntnisse spielte sich das Geschehen in der Zeit zwischen Mittwoch, den 3. Juli, und Samstag, den 6. Juli, ab.
Das Vorkommnis ist nicht das erste seiner Art und gibt einmal mehr ernsten Anlass, Hundehalter an ihre Pflichten zu erinnern. Ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, dürfen Hunde im Außenbereich nicht frei umherlaufen. Wer als Hundehalter nicht zuverlässig auf seinen Vierbeiner einwirken kann und ihn dennoch unangeleint laufen lässt, handelt damit grob verantwortungslos.
Wenn ein Hund ein Reh reißt, ist dies kein Kavaliersdelikt. Einmal abgesehen von den Schmerzen, die den Wildtieren bei solchen Vorfällen zugefügt werden, handelt sich nicht etwa „nur“ um eine Ordnungswidrigkeit, sondern vielmehr um eine Straftat im Sinne von § 292 des Strafgesetzbuchs – konkret um eine Jagdwilderei, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden kann. Dabei können schnell mehrere tausend Euro zusammen kommen. Und in besonders schweren Fällen der Jagdwilderei reicht der Strafrahmen von drei Monaten bis fünf Jahren Haft. Auch für den entstandenen Schaden haftet der verantwortliche Hundehalter in vollem Umfang.
Sachdienliche Hinweise zu dem dargestellten Geschehen nehmen das Ordnungsamt der Stadtverwaltung Östringen (Herr Reiser, Tel. 07253/207-20) sowie der Polizeiposten Östringen (Tel. 07253/21244) entgegen.
br.








