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Nachhaltige Ertüchtigung der städtischen Infrastruktur im Fokus
Sanierungskonzept „Vom Bürgerpark zur Neuen Mitte“ als Satzung beschlossen
„Mit dieser Entscheidung stellen wir sehr wichtige Weichen für eine zukunftsfähige städtebauliche Entwicklung!“ – so kommentierte jetzt unlängst in Östringen Bürgermeister Felix Geider den einstimmigen Beschluss des Gemeinderats der Kraichgaustadt zur Verabschiedung der förmlichen Satzung zur Festlegung des neuen Sanierungsgebiets „Vom Bürgerpark zur Neuen Mitte“. Vorangehend hatte sich das Stadtparlament über die Ergebnisse der sogenannten Vorbereitenden Untersuchungen informieren lassen, in deren Rahmen unter Federführung der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH die im Quartier "Östringen V" vorhandenen Enzwicklungspotentiale und Missstände identifiziert, Sanierungsziele definiert und Handlungsfelder analysiert worden waren.
Die städtebauliche „Verjüngungskur“ bezieht sich auf zentrale Teile des Östringer Siedlungsgebiets. Im Süden erstreckt sich die Sanierungszone bis hin zum Gelände des Bildungszentrums, östlich davon werden von ihrem Geltungsbereich das von Schubertstraße, Beethovenstraße, Mozartstraße und Silcherstraße umschlossene Wohnquartier und ebenso das Terrain um die Erich-Bamberger-Stadthalle erfasst. Der neue Sanierungsrahmen bezieht sich außerdem auf die Flächen im Straßendreieck von Leiberg I, Wallgraben und Keltergasse sowie östlich davon auf Grundstücke entlang von Keltergasse und Wallgraben sowie auf einen Großteil der bebauten Parzellen entlang der Kuhngasse. Das Sanierungskonzept gilt schließlich auch für bestimmte Grundstücke auf der Südseite der Hauptstraße und im Stadtzentrum für das von der Hauptstraße sowie den Gemeindestraßen Am Kirchberg, Steinacker I und Steinacker II umschlossene Terrain der so genannten „Neuen Mitte“.
Wie der Sanierungsbeauftragte Roland Hecker informierte, dienen die Resultate der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) nun insbesondere dem Zweck, die nun zunächst für eine erste Phase bewilligten staatlichen Finanzhilfen von 1,5 Millionen Euro für dementsprechend zuwendungsfähige Vorhaben einzusetzen. Die förderfähigen Kosten beim Sanierungsprogramm „Östringen V – Vom Bürgerpark zur Neuen Mitte“ sind derzeit auf insgesamt rund 7,73 Millionen Euro veranschlagt.
Bei den Empfehlungen der VU zur weiteren Vorgehensweise sind nach Heckers Angaben nicht zuletzt auch die Resultate einer Befragung der Eigentümer der in der Sanierungszone gelegenen Grundstücke sowie die Stellungnahmen der zu beteiligenden Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange berücksichtigt worden.
Besonders im Blick liegen bei der Umsetzung des Sanierungsplans demnach unter anderem die Aufwertung und Modernisierung des im Plangebiet vorhandenen Immobilienbestands, die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum, die Aufwertung und Gestaltung des öffentlichen Raums, die Bewahrung und Sicherung denkmalgeschützter und sonst erhaltenswerter Gebäude, die Ausarbeitung einer bedarfsgerechten Verkehrskonzeption sowie die Verringerung der Lärmbelastung in Teilen der Sanierungszone.
Im Umfeld des Bildungszentrums wird es zudem darum gehen, die dort vorhandenen Frei- und Grünflächen zu verbessern und für eine multifunktionale Nutzbarkeit nachhaltig zu ertüchtigen. Das Sanierungskonzept soll außerdem den Handlungsahmen zur Neuordnung der Verkehrsanlagen rund um die Mozartstraße sowie zur Anbindung der Erich-Bamberger-Stadthalle an das kommunale Nahwärmenetz entwickeln. Gerade Letzteres, so der Sanierungsbeauftragte Hecker bei der Aussprache im Gemeinderat, habe sich bei der Prüfung und Bewertung des Östringer Antrags auf Bewilligung von Sanierungsmitteln durch die Landesbehörden als wertvolles „Plus“ erwiesen.
Wie der Östringer Gemeinderat im Kontext des Satzungsbeschlusses für das Konzept „Östringen V – Vom Bürgerpark zur Neuen Mitte“ nun außerdem bestimmte, erfolgt die Durchführung der Sanierung im so genannten „Umfassenden Verfahren“ im Sinne der Bestimmungen des Baugesetzbuchs. Demnach werden im Einzelfall Ausgleichsbeträge von betroffenen Grundstückseigentümern durch vorzeitige Ablösung vertraglich zu vereinbaren sein.
br.