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Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge in Betrieb genommen
Bislang weniger Zuweisungen als erwartet
In Östringen wurde vor einigen Tagen vom Landkreis Karlsruhe mit der Belegung der neuen Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge in der Friedrich-Ebert-Straße begonnen. Die in der Regie des Landkreises geführte Einrichtung, die der vorläufigen Unterbringung von asylsuchenden Menschen dient, bietet Platz für bis zu 49 Personen. Bislang wurden dort nun 34 Flüchtlinge aufgenommen, darunter acht Kinder und Heranwachsende. Weitere Zuweisungen erfolgen gegebenenfalls erst im neuen Jahr.
Wie das Karlsruher Landratsamt zwischenzeitlich der Stadtverwaltung mitgeteilt hat, kommt die Einrichtung einer weiteren von der Kreisbehörde in Östringen geplanten Gemeinschaftsunterkunft im früheren Verwaltungsgebäude des ehemaligen örtlichen Nylonfaserwerks nun doch nicht zustande.
Um seine Verpflichtung zur vorläufigen Unterbringung asylsuchender Menschen zu erfüllen, sucht der Landkreis im gesamten Kreisgebiet nach für diesen Zweck geeigneten Immobilien. Nach Maßgabe des baden-württembergischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes werden den Stadt- und Landkreisen aus den sogenannten Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes kontinuierlich asylsuchende Menschen zur vorläufigen Unterbringung zugewiesen. Die Anzahl der dementsprechend in Gemeinschaftsunterkünften zu betreuenden Personen richtet sich nach einer Zuteilungsquote, die sich wiederum aus dem prozentualen Anteil der Einwohnerschaft des jeweiligen Stadt- oder Landkreises an der Gesamtbevölkerung von Baden-Württemberg ergibt.
br.







