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Konzepte zur Windkraftnutzung werden auf regionaler Ebene gebündel
Erkenntnisse aus den kommunalen Planungen fließen dort mit ein
Als Folge des Anfang Februar 2023 in Kraft getretenen sogenannten Windenergieflächenbedarfsgesetzes des Bundes müssen die Regionalverbände in Baden-Württemberg 1,8 Prozent ihrer Gebietsfläche planungsrechtlich für die Windenergienutzung und damit für den raschen Ausbau der im Land verfügbaren Kapazitäten zur Erzeugung erneuerbarer Energie sichern, darüber informierte jetzt unlängst Verbandsdirektor Matthias Proske vom Regionalverband Mittlerer Oberrhein die Mitglieder des Östringer Gemeinderats.
Vor diesem Hintergrund beschloss das Stadtparlament nun mit einstimmigem Votum, das örtliche Verfahren zur Aufstellung eines sachlichen Teil-Flächennutzungsplans „Windenergie“ vorerst nicht weiterzuführen. Zur Begründung verwies Bürgermeister Felix Geider jetzt darauf, dass die Bearbeitung des umfangreichen kommunalen Planwerks frühestens zum Jahreswechsel beziehungsweise Anfang 2024 hätte abgeschlossen werden können, allerdings zugleich bereits im Januar mit der für eine Sperrwirkung ausreichenden Offenlage des Regionalplankapitels „Gebiete für Windenergieanlagen" zu rechnen sei.
Wie Bürgermeister Geider bei der Aussprache im Gemeinderat weiter darlegte, sind die Erkenntnisse aus den kommunalen Analysen zu den örtlichen Potentialen für die Windkraftnutzung, die im vorigen Jahr bereits auch im Rahmen einer Einwohnerversammlung vorgestellt wurden, als Stellungnahme der Stadt an den Regionalverband übermittelt worden. Dementsprechend kommen aus der Sicht der Stadt für die Errichtung von Windenergieanlagen grundsätzlich vor allem etwa mittig zwischen der Kernstadt und dem Stadtteil Odenheim gelegene Teilflächen in Betracht. Eher weniger geeignet erscheinen in Östringen weiter südlich entlang der Gemarkungsgrenze zu Kraichtal gelegene Zonen, wo es unter anderem auch potentielle Nutzungskonflikte beispielsweise durch eine dort verlaufende NATO-Pipeline oder auch durch den Modellfliegerplatz bei Odenheim gebe.
„Die Wahrscheinlichkeit, dass Vorhaben vor Ort ohne die jeweilige Gemeinde angegangen werden könnten, geht gegen Null“, stellte Verbandsdirektor Proske diesbezüglich gegenüber den Mitgliedern des Gemeinderats heraus. Auf Ebene des Regionalverbands gehe es nun in der Gesamtbetrachtung allerdings darum, dem bindenden gesetzlichen Rahmen Rechnung zu tragen. Wie Proske weiter anmerkte, würden sämtliche regionalen und kommunalen Steuerungsoptionen in Bezug auf die Nutzung der Windenergie hinfällig, wenn die vom Bundesgesetzgeber ausgegebenen Flächenziele nicht innerhalb der vorgegebenen Fristen erreicht werden. Vermieden werden soll bei der Ausweisung von Vorranggebieten in jedem einzelnen Fall eine unzuträgliche „Umzingelung“ von Siedlungsgebieten, auch das wurde von Verbandsdirektor Proske bei der Östringer Ratssitzung hervorgehoben.
br.