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Mehrere Bebauungsplanverfahren ad acta gelegt
Gemeinderat zog Konsequenzen aus Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
Gleich für vier auf Grundlage von Paragraph 13b des Baugesetzbuchs in der Aufstellung befindliche Bebauungspläne entschied der Östringer Gemeinderat jetzt unlängst mit jeweils einstimmigen Voten, dass das Verfahren eingestellt wird und damit zusammenhängend die Beschlüsse zur Aufstellung des Bauleitplans beziehungswese zum Erlass einer Vorkaufssatzung aufgehoben werden.
Das Stadtparlament zog damit für die Gebiete „Lehen“ in Eichelberg sowie „Röte IV“, „Beischloch“ und „Raphaelsacker“ in Odenheim die Konsequenz aus einem zuvor ergangenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nicht-verfassungsrechtlicher Art hatte im Juli im Kontext einer Entscheidung zu einer Bauleitplanung in Gaiberg im Rhein-Neckar-Kreis Paragraph 13b des Baugesetzbuchs für unanwendbar erklärt, weil die Bestimmung, die vom Bundesgesetzgeber zur beschleunigten Entwicklung von Baugebieten verabschiedet worden war, nicht mit europäischem Recht vereinbar sei. Als Folge der Unwirksamkeitserklärung des Bundesverwaltungsgerichts dürfen Städte und Gemeinden auf dieser Rechtsgrundlage begonnene, aber noch nicht abgeschlossene Bebauungsplanverfahren nicht weiterführen.
Bei der Aussprache im Gemeinderat zu den verschiedenen in der Stadt Östringen von dem Urteil betroffenen Planverfahren verwies die Verwaltung nun auch nochmals darauf, dass die Überleitung in ein sogenanntes Regelverfahren nach dem Baugesetzbuch gegenwärtig nicht in Betracht komme. Zur Begründung wurde damit zusammenhängend unter anderem dargelegt, dass bei den Gebieten „Röte IV“, „Beischloch“ und „Raphaelsacker“ nicht alle Grundstückseigentümer zur Mitwirkung bei der Entwicklung der jeweiligen Fläche zu Bauland bereit seien und beim Quartier „Lehen“ sowohl verfahrensrechtliche wie auch erschließungsbezogene Hürden entgegenstünden.
Beschlossen wurde vom Gemeinderat nun auch die Aufhebung der Vorkaufssatzung für das Gebiet „Sauwingert“ am südlichen Siedlungsrand der Kernstadt, nachdem zuvor schon bei der Juli-Sitzung des Stadtparlaments das für dieses Quartier begonnene Bebauungsplanverfahren gestoppt worden war.
Wie bei der Gemeinderatssitzung außerdem informiert wurde, können die Gebiete "Klotzacker" in Odenheim, "Alter Bahnhof/Hinter der Kirch" in Tiefenbach sowie "Schwannweg Abrundung" im Kernortn nach aktuellem Stand aller Voraussicht nach als Regelverfahren weitergeführt werden beziehungsweise es besteht die Option zum Erlass einer Innenbereichssatzung. Vor einer Entscheidung über die konkrete weitere Vorgehensweise in diesen Fällen will man in Östringen zunächst allerdings eine gründliche Analyse der noch ausstehenden schriftlichen Begründung der kürzlich ergangenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerchts abwarten.
br.