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Entwicklung des Baugebiets „Sauwingert“ muss zurückgestellt werdenicon.crdate17.07.2023
Entwicklung des Baugebiets „Sauwingert“ muss zurückgestellt werden
icon.crdate17.07.2023
Entwicklung des Baugebiets „Sauwingert“ muss zurückgestellt werden
Naturschutzrechtliche Hürden sind allzu hoch
In Bezug auf den Tagesordnungspunkt „Baugebiet Sauwingert“, bei dem es jetzt im Rahmen der jüngsten Sitzung des Gemeinderats um die Zurückstellung der Entwicklung der Wohnbauzone sowie um die Aufhebung des Beschlusses zur Aufstellung des dementsprechenden Bebauungsplans ging, war nun bei Bürgermeister Felix Geider und der Verwaltung sowie gleichermaßen bei den Bürgervertretern selbst sozusagen „Frust auf breiter Front“ angesagt.
Das für eine Wohnbebauung mit Einfamilienhäusern und Doppelhaushälften vorgesehene Terrain südlich der Joseph-Haydn-Straße war von der Stadt im November 2019 – zusammen mit einer Reihe weiterer kleiner Abrundungen von Baugebieten in allen Stadtteilen – planerisch auf den Weg gebracht worden. Maßgeblicher Impuls war damals eine Ergänzung des Baugesetzbuchs durch den Bund, derzufolge wegen des hohen Bedarfs an zusätzlichem Wohnraum in Deutschland Außenbereichsflächen innerhalb eines begrenzten Zeitraums in das sogenannte beschleunigte Verfahren zur raschen Entwicklung von Bebauungsplänen einbezogen werden könnten.
Nun steht das etwa zwei Hektar große Baugebiet in spe allerdings schon wieder vor dem Aus, da sich zwischenzeitlich im Verfahren naturschutzrechtliche Hürden aufgetürmt haben, die eine Verwirklichung des Projekts unrealistisch erscheinen lassen.
So wurde bei den notwendigen Voruntersuchungen des Geländes ein derart großes Eidechsenvorkommen festgestellt, dass eine Ausgleichsfläche von mindestens 1,6 Hektar Größe ausgewiesen und hergerichtet werden müsste. Nachdem geklärt war, dass eine derart große Fläche in der näheren Umgebung des potentiellen Baugebiets nicht zur Verfügung steht, wurde der Suchradius zwar erweitert und dann auch ein geeignetes Terrain gefunden. Um dieses in Anspruch zu nehmen, bedürfte es allerdings einer naturschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung – und die wird von der zuständigen Behörde nur im Falle der „Alternativlosigkeit“ erteilt, wenn also im betroffenen Stadtteil keine andere Baufläche mehr entwickelt werden kann. In Östringen ist allerdings genau das mit der obendrein deutlich größeren Bauzone Dinkelberg IV der Fall.
Ganz ähnlich sieht es beim „Sauwingert“ auch in Bezug auf die im Plangebiet vorhandenen geschützten Streuobstwiesen mit einer Größe von etwa 6.200 Quadratmetern aus. Diese wären nach den behördlichen Vorgaben im Verhältnis 1:1,5 auszugleichen, was einen Flächenbedarf von 9.300 Quadratmetern nach sich ziehen würde. Und auch diesbezüglich müsste das geplante Baugebiet „alternativlos“ sein.
„Die Forderungen der Politik nach der Bereitstellung von zusätzlichem Wohnraum und die Restriktionen des Natur- und Artenschutzes stehen sich in einem solchen Fall unauflöslich gegenüber“, sagte Bürgermeister Felix Geider bei der Debatte im Gemeinderat. Der Rathauschef zeigte sich enttäuscht und durchaus auch verärgert, dass dementsprechende Konflikte in vielen Fällen auf dem Rücken der Kommunen ausgetragen werden. „Unter den gegebenen Rahmenbedingungen können wir die Fortführung des Verfahrens für das Baugebiet „Sauwingert“ nun allerdings nicht verantworten“, lautete das Fazit des Stadtoberhaupts.
Bei der Aussprache der Bürgervertreter konnte lediglich Stadtrat Martin Scheuring (CDU) dem Ganzen etwas Positives abgewinnen, denn etwaige Zonen für den ökologischen Ausgleich wären seiner Einschätzung zufolge zu Lasten landwirtschaftlicher Flächen gegangen.
Für die bisherigen Planungen zum Baugebiet „Sauwingert“ sind Kosten in Höhe von 110.000 Euro entstanden, die von der Stadt zu tragen sind.
br.