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Bei überhöhten Lärmimmissionen stehen staatliche Zuschüsse bereiticon.crdate09.06.2023
Eigentümer von Wohngebäuden entlang der Hauptstraße informierten sich
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Eigentümer von Wohngebäuden entlang der Hauptstraße informierten sich
Eigentümer von Wohngebäuden entlang der Hauptstraße informierten sich
In Östringen klärten jetzt Fachleute des Karlsruher Regierungspräsidiums die Eigentümer von Wohngebäuden entlang der Hauptstraße, bei denen durch die hohe Frequenz des fließenden Verkehrs die Auslösewerte für Fragen des Gesundheitsschutzes tangierende Lärmimmissionen überschritten sind, zu den bestehenden Fördermöglichkeiten für geeignete Sanierungsmaßnahmen an ihren Immobilien auf.
David Schumacher und Rebecca Blum vom Referat 45 (Regionales Mobilitätsmanagement) der Mittelbehörde legten bei der Versammlung dar, dass in dementsprechenden Fällen nach Maßgabe der Förderrichtlinien des Landes staatliche Zuschüsse gewährt werden können.
Wie Schumacher und Blum bei der Veranstaltung erläuterten, sind im Kontext des Zuschussprogramms für die Lärmsanierung von Gebäuden grundsätzlich nur Räume schutzbedürftig, in denen man sich dem Zweck nach üblicherweise länger aufhält, sowie außerdem Räume in Einrichtungen, in denen dauerhaft gewohnt wird. Bei Immobilien, bei denen die maßgeblichen Auslösewerte überschritten sind, kann es eine staatliche finanzielle Hilfestellung zur Verbesserung des Lärmschutzes somit beispielsweise im Falle von Wohn- oder Schlafzimmern geben, nicht jedoch für Flure, Bäder oder Lagerräume. Schutzbedürftig sind bei alledem nur diejenigen Räumlichkeiten, die hinter einer Fassade liegen, an der eine Überschreitung der Auslösewerte der Lärmsanierung berechnet ist.
Während Schumacher und Blum bei der Versammlung am Leibniz-Gymnasium anhand planzeichnerischer Darstellungen die Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchungen für die entlang der Hauptstraße vorhandenen Gebäude im Einzelnen vorstellten, machten die anwesenden Immobilieneigentümer bei der Veranstaltung auch ausgiebig von der Möglichkeit für vertiefende Fragen Gebrauch.
Die Frist zur Einreichung von Förderanträgen für Lärmschutzmaßnahmen beim Regierungspräsidium Karlsruhe läuft noch bis zum 30. Juni 2023. Interessierte Gebäudeeigentümer können das hier (PDF-Dokument, 334,43 KB, 09.06.2023) zum Download bereitstehende Antragsformular ausgefüllt und unterzeichnet per Post an das Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 45c, Schlossplatz 4-6, 76247 Karlsruhe zurückreichen. Wahlweise kann der Antrag auch elektronisch an die Mail-Adresse david.schumacher@rpk.bwl.de übermittelt werden.
Weitergehende Einzelheiten zu den Voraussetzungen für die Gewährung von Fördermitteln im Rahmen des Lärmsanierungsprogramms des Landes Baden-Württemberg können der bei der zurückliegenden Informationsveranstaltung verwendeten und hier (PDF-Dokument, 1,98 MB, 09.06.2023) zum Download bereitstehenden Präsentation entnommen werden.
br.