Hauptbereich
Bei vorhabenbezogenen Bauleitplänen kommt es auf den Einzelfall anicon.crdate13.12.2022
Eingaben für Mehrfamilienhäuser und Lagerzelt im Gemeinderat erörtert
icon.crdate13.12.2022
Eingaben für Mehrfamilienhäuser und Lagerzelt im Gemeinderat erörtert
Eingaben für Mehrfamilienhäuser und Lagerzelt im Gemeinderat erörtert
Zur Realisierung von Bauvorhaben in einem bestehenden Siedlungsgebiet bedarf es in vielen Fällen eines sogenannten vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Diese Sonderform eine Bauleitplanung, die vom Gemeinderat auf den Weg zu bringen und am Ende des Aufstellungsverfahrens auch als Satzung zu beschließen ist, kommt unter anderem in Betracht, wenn ein Vorhabenträger ein bereits präzise umrissenes Projekt verwirklichen will.
Das Östringer Stadtparlament hatte bei seiner zurückliegenden Sitzung gleich zwei solcher Konzepte zu beraten - im einen Fall gab es „grünes Licht“ zur Einleitung des Verfahrens, im anderen Fall sprachen sich die Bürgervertreter im Ergebnis ihrer Abwägungen dafür aus, dass die vorgelegten Pläne zunächst noch nachzujustieren seien.
Den Weg frei machte der Gemeinderat jetzt auf Empfehlung des Odenheimer Ortschaftsrats mit einmütigem Beschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Lerchenberg, 4. Änderung“. Zum Gegenstand hat dieses Planwerk die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit vier Wohneinheiten, verteilt auf Kellergeschoss, Erdgeschoss und Obergeschoss mit Penthouse.
Demgegenüber soll die Konzeption für ein anderes, im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Schenkloch I“ in der Kernstadt projektiertes Mehrfamilienhaus, das auf einem bereits bebauten Grundstück entstehen soll, nach dem Willen des Gemeinderats noch einmal überarbeitet werden. Eine Rolle spielt dabei durchaus, dass der Bebauungsplan „Schenkloch I“ für die Teilfläche des Grundstücks, die von dem nun geplanten weiteren Gebäude in Anspruch genommen würde, kein Baufenster ausweist. Vor diesem Hintergrund und auch mit Blick auf die vorgesehene Kubatur des weiteren Baukörpers wurde vom Gemeinderat nun dafür plädiert, vor einem förmlichen Aufstellungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zunächst seitens der Verwaltung im Kontakt mit der Bauherrschaft die Perspektiven für eine gebietsverträglichere Lösung auszuloten.
Keine Bedenken machte der Gemeinderat hingegen bei einem weiteren Baugesuch geltend, bei dem es um die Errichtung eines Lagerzelts im Außenbereich im Gewann „Grund“ im Stadtteil Tiefenbach ging. Zu dem Vorhaben, mit dem eine witterungsfeste Abstellmöglichkeit für landwirtschaftliche Geräte und Maschinen geschaffen werden soll, erteilte der Rat einstimmig das kommunale Einvernehmen.
br.