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Die Lust aufs Lesen wird durch Unrat stark geschmälerticon.crdate16.05.2022
Zerfledderte Lektüre gehört nicht ins öffentliche Bücherregal
icon.crdate16.05.2022
Zerfledderte Lektüre gehört nicht ins öffentliche Bücherregal
Zerfledderte Lektüre gehört nicht ins öffentliche Bücherregal
In allen Östringer Stadtteilen gibt es inzwischen öffentliche Bücherregale, die von der Bevölkerung außerordentlich gut angenommen werden. Wer zuhause mal wieder Platz schaffen muss für neue Lektüre, kann den bereits gelesenen Schmökern zu neuem Leben verhelfen, indem er sie über dementsprechende Einrichtungen für andere Menschen zur Verfügung stellt.
Viele Einwohnerinnen und Einwohner nutzen das Angebot regelmäßig und holen sich an den von der Stadt beziehungsweise von bürgerschaftlichen Initiativen aufgestellten Bücherschränken (in Östringen im Rathaus, in Odenheim im Pavillon bei der Katzbachbrücke, in Tiefenbach beim Rathaus und in Eichelberg im Eingangsbereich des Wohn- und Geschäftshauses Obere Klosterstraße 15) immer mal wieder frisches Lesefutter.
Der Kerngedanke des Konzepts ist es, Bücher zu tauschen; dabei ist es aber überhaupt kein Problem, wenn man mal am Bücherregal einen Roman oder ein Sachbuch mitnimmt, ohne gleichzeitig einen anderen Titel hineinzustellen.
Von Zeit zu Zeit schauen Ehrenamtliche oder auch Mitarbeiter der Stadt nach dem Rechten und ordnen die Bestände der öffentlichen Bücherregale wieder neu.
Was explizit nicht in einen solchen öffentlichen Bücherschrank gehört, sind allerdings verschmutzte Bücher, zerschlissene Zeitschriften, zerfledderte alte Atlanten oder ähnliches und untersagt ist es auch, dort Schriften mit extremistischem beziehungsweise jugendgefährdendem Inhalt zu hinterlegen. Auch eignen sich die meist frei zugänglichen Bücherregale beispielsweise keinesfalls dafür, dort Material aus Haushaltsauflösungen für andere bereitzustellen.
Das kostenlose Angebot der öffentlichen Bücherregale soll den Menschen, die gerne lesen, Freude bereiten. Auf Dauer wird das allerdings nur möglich sein, wenn sich alle Nutzerinnen und Nutzer bei der Inanspruchnahme solcher Einrichtungen an einige wenige elementare Grundregeln halten.
br.