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Baden-Württemberg strebt weitere Lockerungen an – Update Corona 15.2.2022icon.crdate17.02.2022
Aktualisierung der Corona-Verordnung voraussichtlich nächste Woche
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Aktualisierung der Corona-Verordnung voraussichtlich nächste Woche
Aktualisierung der Corona-Verordnung voraussichtlich nächste Woche
Baden-Württemberg plant abhängig von der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens schrittweise Lockerungen der aktuell bestehenden Corona-Regeln, will dabei aber vorsichtig vorgehen und insbesondere die Risiken für Ungeimpfte und für ältere Menschen im Blick behalten. Das sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann auf der Regierungspressekonferenz am Dienstagnachmittag, 15.2.2022. Zunächst bleiben aber auch noch die Ergebnisse der Ministerpräsidentenkonferenz am 16.2.2022 abzuwarten, hieß es in Stuttgart weiter.
Eine Modifizierung der in Baden-Württemberg geltenden Corona-Regeln wird voraussichtlich Mitte nächster Woche in Kraft treten. Auf Ebene des Bundes ist unterdessen im Gespräch, dass ein größerer Teil der momentan geltenden Schutzmaßnahmen im Falle eines Abebbens der Omikron-Welle etwa ab dem 20. März entfallen könnte.
In Baden-Württemberg sollen nun zunächst die Grenzwerte für die Belastung des Gesundheitssystems innerhalb des von der Corona-Verordnung vorgegeben Stufensystems angepasst werden. Dies wird in Erwägung gezogen, weil die Krankenhäuser im Land wegen der etwas milderen Krankheitsverläufe der Omikron-Variante gegenwärtig nicht so stark belastet sind, als ursprünglich befürchtet wurde. Je nach dem, welche konkreten Festlegungen die Landesregierung für die nächste Phase der Pandemie dazu trifft, könnte unter Umständen bereits ab der kommenden Woche eine Rückkehr von der aktuell geltenden Alarmstufe I zur Warnstufe in Betracht kommen. In den meisten Zusammenhängen und Anwendungsfällen würde dann lediglich noch die 3G-Regel gelten.
Die Corona-Verordnungen des Landes Baden-Württemberg werden immer wieder an die aktuelle Infektionslage angepasst. Zuletzt wurden mit Wirkung zum 14.2.2022 die Corona-Verordnung Absonderung, die Corona-Verordnung Kita und die Corona-Verordnung Schulen auf einen neuen Stand gebracht.
Die Anpassung der Corona-Verordnung Absonderung betrifft die Quarantäne- und Isolationsregelungen für Personal in den sogenannten Kritischen Infrastrukturen (KRITIS). So soll verhindert werden, dass aufgrund der steigenden Fallzahlen wichtige Aufgaben nicht mehr erledigt werden können. So dürfen jetzt beispielsweise Krankenhäuser oder Trinkwasserversorger absonderungspflichtiges Personal zum Zwecke des Arbeitseinsatzes aus der Quarantäne holen, wenn ansonsten die Funktionsfähigkeit ihres Betriebs bedroht ist. Die neuen Festlegungen gelten zunächst für enge Kontaktpersonen und haushaltsangehörige Personen von Infizierten, die Schlüsselfunktionen in den KRITIS-Betrieben wahrnehmen. Sollte sich die Personalsituation in den KRITIS-Betrieben weiter verschlechtern, könnten diese Sonderregelungen zukünftig auch auf infizierte Personen ausgeweitet werden.
Mit der Novellierung der Corona-Verordnung Kita sind nun alle quarantänebefreiten Personen von der einrichtungsbezogenen Testpflicht ausgenommen worden. Frisch genesene Kinder dürfen frühestens 14 Kalendertage nach Ende der Absonderung wieder an PCR-Pooltests teilnehmen. Die Nachtestung nach positivem Test ist nun auch mittels Schnelltest (unter Beachtung der AbsonderungsVO: 7-Tage-Frist) zulässig. Die Auflösung eines positiven PCR-Pools ist nun auch mittels Schnelltest eines zugelassenen Leistungserbringers nach Coronavirus-Testverordnung möglich, soll aber weiterhin vorrangig (in Abhängigkeit von den Laborkapazitäten) mittels PCR-Test erfolgen.
Mit der neuesten Änderung der CoronaVO Schule sind nun alle quarantänebefreiten Personen von der schulischen Testpflicht ausgenommen. Quarantänebefreiten Personen werden zwei Schnelltests pro Woche zur freiwilligen Testung angeboten. Frisch genesene Personen dürfen frühestens 14 Kalendertage nach Ende der Absonderung wieder an PCR-Pooltests teilnehmen. Bei Auftreten eines Infektionsfalls in der Klasse oder Lerngruppe darf der fachpraktische Sportunterricht in den weiterführenden und beruflichen Schulen jetzt auch in der Halle stattfinden, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern sicher eingehalten wird. Das Abstandsgebot gilt nicht für die Prüfungsvorbereitung und die Jahrgangsstufen der gymnasialen Oberstufe. Unter anderem in den Grundschulen dürfen unabhängig vom fachpraktischen Sportunterricht in Unterrichtspausen erweiterte Bewegungsangebote im Freien gemacht werden.
Im Internet stehen die jeweils neuesten Informationen zur Pandemie sowie zur Anpassung der Corona-Regeln auf der Webseite der Bundesregierung (www.bundesregierung.de) im Themenbereich `Coronavirus´ bzw. auf der Webseite der Landesregierung (www.baden-wuerttemberg.de) zum Abruf bereit.
Am Dienstag, 15.2.2022, hat das Landesgesundheitsamt (LGA) Baden-Württemberg insgesamt weitere 31.951 bestätigte Infektionen mit dem Coronavirus gemeldet. Damit steigt die Zahl der seit Beginn der Pandemie Infizierten in Baden-Württemberg auf mindestens 1.784.010 an. Davon sind ungefähr 1.181.909 Personen bereits wieder von ihrer COVID-19-Erkrankung genesen. Derzeit sind geschätzt 588.151 Menschen im Land mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) infiziert. Dem Landesgesundheitsamt wurden am 15.2.2022 insgesamt 27 weitere Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus gemeldet. Die Zahl der Todesfälle im Kontext der Pandemie steigt damit im Land auf insgesamt 13.950. Die jeweils neuesten Informationen und Daten zur Pandemie sind auf der Internetpräsenz des Landesgesundheitsamts verfügbar.
Nach den Daten des DIVI-Intensivregisters von Krankenhaus-Standorten mit Intensivbetten zur Akutbehandlung sind mit Datenstand 15. 2.2022, 12.30 Uhr, in Baden-Württemberg 284 COVID-19-Fälle in intensivmedizinischer Behandlung, davon werden 141 (49,6 Prozent) invasiv beatmet. Der Anteil an COVID-19 Fällen in intensivmedizinischer Behandlung an der Gesamtzahl der betreibbaren ITS-Betten beträgt aktuell 12,8 Prozent.
Die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Hospitalisierungen bezogen auf 100.000 Einwohner in Baden-Württemberg) liegt im Landes-Durchschnitt momentan bei 7,2.
Nach diesen Werten gilt aktuell landesweit die sogenannte Alarmstufe I der Corona-Verordnung.
Die Lagekarte zur COVID-19-Situation im Landkreis Karlsruhe ist auf dem gemeinsamen Corona-Informationsportal der Stadt Karlsruhe und des Landkreises Karlsruhe (www.corona.karlsruhe.de) einsehbar. Für den Bereich der Stadt Östringen sind derzeit (15.2.2022, 00.00 Uhr) 323 aktive Corona-Infektionen registriert. Seit Beginn der Epidemie im März 2020 sind für Östringen inzwischen 2.150 Infektionen mit dem Coronavirus erfasst worden. Die 7-Tage-Inzidenz lag am 14.2.2022, 16 Uhr, im Landkreis Karlsruhe bei 1.594,3. Zum selben Zeitpunkt lag die 7-Tage-inzidenz im Stadtkreis Karlsruhe bei 1.428,2. Für den Rhein-Neckar-Kreis ist aktuell eine 7-Tage-Inzidenz von 1.336,5 gemeldet, für die Stadt Heidelberg eine solche von 1.219,6.
Auf dem Internetportal www.corona.karlsruhe.de sind auch weitergehende Informationen zum regionalen Infektionsgeschehen verfügbar. br.