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3G für den Einzelhandel entfällt ab sofort – Update Corona 9.2.2022icon.crdate09.02.2022
Jetzt wieder mehr Besucher bei Veranstaltungen zugelassen
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Jetzt wieder mehr Besucher bei Veranstaltungen zugelassen
Jetzt wieder mehr Besucher bei Veranstaltungen zugelassen
Mit Beschluss vom 8. Februar 2022 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen sind zum 9. Februar 2022 in Kraft getreten.
Mit der Novellierung der Corona-Verordnung entfällt für den nicht der Grundversorgung zugrechneten Einzelhandel nun In der Alarmstufe I die dort zuletzt geltende 3G-Regel.
Bei öffentlichen Veranstaltungen wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen, Filmvorführungen, Stadtführungen und Informations-, Betriebs-, Vereins- sowie Sportveranstaltungen und Kongressen sind jetzt außerdem in der Alarmstufe I mehr Besucherinnen und Besucher zugelassen. Damit setzt Baden-Württemberg einen Beschluss der Konferenz der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien um, um in Deutschland möglichst einheitliche Regelungen bei Veranstaltungen zu erreichen.
In geschlossenen Räumen gilt bei Veranstaltungen entweder 2G bei maximal 50 Prozent Auslastung, aber nicht mehr als 2.000 Zuschauerinnen und Zuschauer oder alternativ 2G+ bei maximal 50 Prozent Auslastung, aber nicht mehr als 4.000 Zuschauerinnen und Zuschauer.
Bei Veranstaltungen im Freien gilt 2G bei maximal 50 Prozent Auslastung, aber maximal 5.000 Zuschauerinnen und Zuschauern oder optional 2G+ bei maximal 50 Prozent Auslastung, aber nicht mehr als 10.000 Zuschauerinnen und Zuschauern.
Weiterhin müssen bei diesen Veranstaltungen bei mehr als 500 Zuschauerinnen und Zuschauern feste Sitz-/Stehplätze zugewiesen werden. Maximal zehn Prozent der Plätze dürfen Stehplätze sein.
In vielen Bereichen müssen ab sofort keine Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher bzw. der Kundinnen und Kunden mehr erfasst werden, so u.a.
- bei Veranstaltungen wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen, Filmvorführungen, Stadtführungen und Informations-, Betriebs-, Vereins- sowie Sportveranstaltungen und Kongressen
- bei Stadt- und Volksfesten
- in Museen, Bibliotheken, Galerien, Gedenkstätten und andere Kultureinrichtungen
- bei religiösen Veranstaltungen
- in Beherbergungsbetrieben
- in der Gastronomie
- bei externen Gästen in Mensen und Cafeterien
- in Vergnügungsstätten wie Spielhallen, Casinos oder Wettbüros
- bei Messen und Ausstellungen
- in Freizeiteinrichtungen wie Freizeitparks, (Spaß-)Bädern, Thermen, Solarien, Zoos, Indoor-Spielplätzen, Fitnessstudios, Saunen etc.
- bei Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen
- bei touristischen Verkehren wie Ausflugsschifffahrten, Skiliften, Seilbahnen, Busreisen etc.
- beim Sport in Sportstätten und Sportanlagen
- bei der außerschulischen Bildung wie VHS-Kursen, Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen
- bei Bildungsangeboten zur beruflichen Ausbildung, in Fahr-, Flug- und Bootsschulen, bei Sprach- und Integrationskursen
Die Kontaktdaten müssen weiterhin in vulnerablen Einrichtungen wie Pflegeheimen und Krankenhäusern sowie in Clubs- und Diskotheken erhoben werden.
Im Internet stehen die jeweils neuesten Informationen zur Pandemie sowie zur Anpassung der Corona-Regeln auf der Webseite der Bundesregierung (www.bundesregierung.de) bzw. auf der Webseite der Landesregierung (www.baden-wuerttemberg.de) zum Abruf bereit.
Am Dienstag, den 8.2.2022, hat das Landesgesundheitsamt (LGA) Baden-Württemberg insgesamt weitere 32.348 bestätigte Infektionen mit dem Coronavirus gemeldet. Damit steigt die Zahl der seit Beginn der Pandemie Infizierten in Baden-Württemberg auf mindestens 1.588.057 an. Davon sind ungefähr 1.101.477 (+8.401) Personen bereits wieder von ihrer COVID-19-Erkrankung genesen. Derzeit sind geschätzt 472.758 (+23.913) Menschen im Land mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) infiziert.
Dem Landesgesundheitsamt wurden am 8.2.2022 weitere 34 Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus gemeldet. Die Zahl der Todesfälle mit Bezug zum Coronavirus ist in Baden-Württemberg somit auf insgesamt 13.822 angestiegen.
Nach den Daten des DIVI-Intensivregisters von Krankenhaus-Standorten mit Intensivbetten zur Akutbehandlung sind mit Datenstand 8.2.2022, 12.30 Uhr, in Baden-Württemberg 291 COVID-19-Fälle in intensivmedizinischer Behandlung, 132 Patienten (45,4 Prozent) werden invasiv beatmet.
Der Anteil an COVID-19 Patienten in intensivmedizinischer Behandlung an der Gesamtzahl der betreibbaren ITS-Betten beträgt aktuell 13,0 Prozent. Die Hospitalisierungsinzidenz (Hospitalisierungen binnen 7 Tagen bezogen auf 100.000 Einwohner in Baden-Württemberg) liegt im Landes-Durchschnitt nun bei 7,7.
Nach diesen Werten gilt aktuell landesweit die sogenannte Alarmstufe I der Corona-Verordnung.
Alarmstufe II würde (wieder) gelten, sobald eine Hospitalisierungsinzidenz von 6,0 (oder mehr) vorliegt und gleichzeitig mehr als 450 Intensivbetten mit COVID-19-Patienten belegt sind. Zur (niedrigeren) Warnstufe kann dann zurückgekehrt werden, wenn die Hospitalisierungsinzidenz unter 3,0 liegt und im Landesbereich weniger als 390 Intensivbetten mit COVID-19-Patienten belegt sind.
Die Lagekarte zur COVID-19-Situation im Landkreis Karlsruhe ist auf dem gemeinsamen Corona-Informationsportal der Stadt Karlsruhe und des Landkreises Karlsruhe (www.corona.karlsruhe.de) einsehbar. Für den Bereich der Stadt Östringen sind derzeit (9.2.2022, 00.00 Uhr) 343 aktive Corona-Infektionen registriert. Seit Beginn der Epidemie im März 2020 sind für Östringen inzwischen 1.947 Infektionen mit dem Coronavirus erfasst worden. Die 7-Tage-Inzidenz lag am 8.2.2022, 16 Uhr, im Landkreis Karlsruhe bei 1.708,6. Zum selben Zeitpunkt lag die 7-Tage-inzidenz im Stadtkreis Karlsruhe bei 1.446,7. Für den Rhein-Neckar-Kreis ist aktuell eine 7-Tage-Inzidenz von 1.157,2 gemeldet, für die Stadt Heidelberg eine solche von 932,3.
Auf dem Internetportal www.corona.karlsruhe.de sind auch weitergehende Informationen zum regionalen Infektionsgeschehen verfügbar.
br.