Hauptbereich
Plakatierungen sind jetzt generell erlaubnispflichtig
Polizeiliche Umweltschutzverordnung wurde neu gefasst
Der Östringer Gemeinderat hat jetzt eine Neufassung der Polizeilichen Umweltschutzverordnung der Stadt, die nach der jüngsten Novellierung des Polizeigesetzes unter anderem auch aus rechtstechnischen Gründen angezeigt war, einhellig gebilligt. In ihrer Eigenschaft als Ortspolizeibehörde sind die Kommunen in Baden-Württemberg durch das Polizeigesetz ermächtigt, zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe und Ordnung, zur Wahrung der Sicherheit von Personen und Eigentum sowie zum Schutz vor Immissionen per Verordnung polizeiliche Ge- und Verbote festzulegen. Wie der Name der auf einem Muster des Gemeindetags Baden-Württemberg basierenden „Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern“, kurz Polizeiliche Umweltschutz-Verordnung, schon signalisiert, wird mit dem Regelwerk eine Vielzahl ganz unterschiedlicher Sachverhalte erfasst.
Für den Erlass kommunaler Polizeiverordnungen ist der Bürgermeister zuständig, sollen sie länger als einen Monat gelten, bedürfen sie der Zustimmung des Gemeinderats.
Während eine Reihe anderer Abschnitte der Verordnung, so beispielsweise zu Aspekten der Lärmbelästigung oder zu Gefahren, die von Tieren ausgehen, jetzt unverändert geblieben ist, wurden die Vorgaben zum Anbringen von Plakaten im Stadtgebiet im Interesse einer klaren und einheitlichen Regelung modifiziert. Die Anfang August in Kraft getretene Neufassung der Polizeilichen Umweltschutz-Verordnung legt in diesem Zusammenhang nun fest, dass an öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grün- und Erholungsanlagen oder im Bereich der zu ihnen gehörenden Einrichtungen ausnahmslos alle Plakatierungen, auch solche im Vorfeld von öffentlichen Wahlen und Abstimmungen, einer expliziten Erlaubnis der Ortspolizeibehörde bedürfen, sofern die Plakatierung nicht auf bereits zugelassenen Plakatträgern erfolgt. Die Erlaubnis für Plakatierungen ist beim städtischen Ordnungsamt zu beantragen.
br.