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Flächennutzungsplanung zur Nutzung der Windenergie wird fortgeführticon.crdate28.07.2021
Stadt muss auf Anfragen interessierter Investoren reagieren
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Stadt muss auf Anfragen interessierter Investoren reagieren
Stadt muss auf Anfragen interessierter Investoren reagieren
Vor dem Hintergrund mittlerweile veränderter landesgesetzlicher Rahmenbedingungen und mit Blick auf aktuell vorliegende Anfragen interessierter Investoren beschloss der Östringer Gemeinderat bei seiner jüngsten Sitzung nach eingehender Aussprache mit einstimmigem Votum, das ursprünglich 2012 angegangene und zwischenzeitlich nicht weiter verfolgte Verfahren zur Aufstellung eines sachlichen Teil-Flächennutzungsplans Windenergie wieder aufzunehmen.
Bei der Ratsdebatte riefen Bürgermeister Felix Geider und der stellvertretende Stadtbauamtsleiter Markus Schäfer in Erinnerung, dass Windenergieanlagen seit 2013 grundsätzlich „privilegiert“ im Sinne der Bestimmungen des Baugesetzbuchs und damit auch im sogenannten Außenbereich überall dort zulässig sind, wo keine öffentlichen Belange entgegenstehen und eine ausreichende Erschließung gesichert ist.
„Wenn wir dazu in unserem Flächennutzungsplan nichts Konkretes regeln, können somit theoretisch auf der gesamten Gemarkung Windräder gebaut werden, sofern keine Ausschlusskriterien vorliegen“, gab das Stadtoberhaupt den Gemeinderäten zu bedenken. Geider stellte zugleich allerdings auch heraus, dass die Flächennutzungskonzepte der Städte und Gemeinden zu diesem Thema nach dem Stand der diesbezüglichen Rechtsprechung keine „Verhinderungsplanungen“ sein dürften und dem Thema Windkraft substantiell Raum verschaffen müssten. Liege am Ende des Planungsprozesses eine diesen Kriterien genügende rechtskräftige Konzeption vor, könne damit die Errichtung von Windenergieanlagen an anderen Stellen auf der Gemarkung ausgeschlossen werden. „Nach alledem sollten wir die für uns verfügbaren Planungsinstrumente nutzen, denn Nichtstun wäre nach Lage der Dinge die falsche Entscheidung“, meinte Bürgermeister Geider und sprach sich dafür aus, eine „gerichtsfeste“ Konzeption zu erarbeiten. Das Stadtoberhaupt verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass auch im Bereich der weitläufigen Forst- und Landwirtschaftsflächen im Eigentum des Landes, so beispielsweise auf den Gemarkungen Eichelberg und Tiefenbach sowie im Umfeld des Stifterhofs, Initiativen zur Nutzung der Windenergie prinzipiell denkbar und nach den politischen Signalen aus Stuttgart auch nicht unwahrscheinlich seien.
Wesentliche Aspekte bei der Identifizierung von Zonen, in denen die Errichtung von Windkraftanlagen grundsätzlich zulässig sein könnte, sind unter anderem der zu Siedlungen einzuhaltende Abstand, der Gesundheitsschutz, der Artenschutz sowie das Erscheinungsbild und die Erholungsfunktion der Landschaft.
Von interessierten Unternehmen wird derzeit im Vorfeld näherer und vertiefter Untersuchungen für eine wirtschaftliche Nutzung der Windkraft zumindest prinzipiell eine etwa 200 Hektar große Zone zwischen Östringen und Odenheim in Betracht gezogen, die einen Abstand von mindestens 1.000 Metern zu Wohngebieten und Aussiedlerhöfen einhält. Eines der Unternehmen, die sich mit entsprechenden Anfragen an die Stadt gewandt haben, hat dort zwischenzeitlich bereits auch Windmessungen durchgeführt, bei denen die Angaben im Windatlas Baden-Württemberg zur sogenannten „mittleren gekappten Windleistungsdichte“ überprüft wurden. In Bezug auf Windenergieanlagen ist die mittlere gekappte Windleistungsdichte ein Maß dafür, wie viel Leistung der Wind beim Durchströmen des Rotors pro Rotorkreisfläche an einem Standort im Mittel für die Nutzung durch Windenergieanlagen bereitstellt.
Für Östringen sind bisher Überlegungen von potentiellen Investoren zur Errichtung von drei bis vier dreiblättrigen Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe von knapp 170 Metern und einem Rotordurchmesser von etwa 160 Metern bekannt geworden.
Wie Bürgermeister Geider nun bei der Gemeinderatssitzung informierte, kann ein sachgerecht entwickeltes und gegebenenfalls von den Gerichten nachvollziehbares Flächennutzungsplanverfahren durchaus auch dazu führen, dass der Nutzung der Windenergie bei Identifizierung und Berücksichtigung entsprechend schwer wiegender Ausschlusskriterien letztlich kein Raum verschafft werden könne.
„In jedem Fall muss die Öffentlichkeit über den weiteren Fortgang des Flächennutzungsplanverfahrens kontinuierlich und umfassend informiert werden und die Bürgerinnen und Bürger müssen auch ausreichend Gelegenheit zur Beteiligung erhalten“, stellte der Rathauschef heraus.
Verbunden mit dem Grundsatzbeschluss zur Wiederaufnahme der Arbeiten am sachlichen Teil-Flächennutzungsplan Windenergie forderte der Östringer Gemeinderat die Verwaltung nun auch dazu auf, ein geeignetes Planungsbüro auszuwählen und mit den erforderlichen Untersuchungen und Ausarbeitungen zu beauftragen.
br.