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Mit Bestellungen per Click & Collect den Einzelhandel unterstützen!icon.crdate12.01.2021
Einzelhandel darf Abholservice anbieten
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Einzelhandel darf Abholservice anbieten
Einzelhandel darf Abholservice anbieten
Seit dem 11. Januar 2021 darf der Einzelhandel in Baden-Württemberg wieder Abholdienste („Click & Collect“) anbieten. Dies bedeutet, dass für die aktuell aufgrund der Bekämpfung der Corona-Pandemie geschlossenen Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe nach vorheriger Bestellung Abhol- und Lieferangebote wieder zulässig sind. Voraussetzung ist, dass der Kunde / die Kundin die gewünschte Ware vorab bestellt. Die Bestellung muss dabei nicht online, sondern kann beispielsweise auch telefonisch erfolgen.
Bei der Einrichtung von Abholangeboten haben die Betreiber im Rahmen ihrer Hygienekonzepte insbesondere die Ausgabe von Waren innerhalb fester Zeitfenster zu organisieren. Für die Abholung der Ware darf das Ladengeschäft ausnahmsweise kurz betreten werden.
Der Betrieb der Einrichtungen und Ladenlokale bleibt weiterhin untersagt! Im Rahmen der Abholung dürfen außer der bestellten Waren keine weiteren Sortimentsartikel verkauft werden. Es dürfen auch keine Waren besichtigt oder ausprobiert werden – mit Ausnahme von ohnehin zulässigen Sortimentsteilen (Lebensmittel, Zeitschriften, etc.).
Den Kundinnen und Kunden sind vorab individuell getaktete Abholzeiten mitzuteilen, Schlangenbildungen sind zu vermeiden. Bei der Abholung der Waren gilt die Abstands- und Maskenpflicht, der Zugang zum Ladengeschäft ist zu beschränken – die Ansammlung größerer Menschenmengen ist zu vermeiden. Die bereits bekannten Regelungen der §§ 2 – 5 und 7 – 8 der Corona-Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg sind weiterhin strikt umzusetzen.
Abholangebote dürfen nicht nur durch den geschlossenen Einzelhandel, sondern auch von Dienstleistungsbetrieben angeboten werden. So dürfen z. B. auch geschlossene Betrieb der körpernahen Dienstleistungen Produkte (keine Dienstleistungen!) im Rahmen des vorstehend beschriebenen Abholdienstes anbieten. Gleiches gilt auch für den Kfz-Handel, den Fahrradhandel, Gärtnereien, Blumenläden, etc.
Bei Fragen können sich Bürgerinnen und Bürger gerne an das Ordnungsamt der Stadt Östringen (Tel: 07253 / 207-20) wenden. br.
Abhol- und Bringservice Gastronomie (PDF-Dokument, 124,80 KB, 03.02.2021)
Abhol- und Bringservice Einzelhandel (PDF-Dokument, 263,48 KB, 20.04.2020)