Hauptbereich
Viele gastronomische Betriebe sind weiterhin für die Bevölkerung da!icon.crdate04.12.2020
Aktion `Wir sind Östringen´ bietet Übersicht zu Abhol- und Lieferdiensten
icon.crdate04.12.2020
Aktion `Wir sind Östringen´ bietet Übersicht zu Abhol- und Lieferdiensten
Aktion `Wir sind Östringen´ bietet Übersicht zu Abhol- und Lieferdiensten
In der gegenwärtigen Phase der Corona-Pandemie müssen Restaurants, Gaststätten, Bars, Kneipen, Imbisse, Cafés und andere gastgewerbliche Einrichtungen vorerst geschlossen bleiben. Weiterhin ermöglicht ist diesen Betrieben jedoch der Außer-Haus-Verkauf in Gestalt eines Abhol- und/oder Lieferdienstes. Am Seitenende finden Sie - ähnlich zur Handhabung im Frühjahr - wieder kontinuierlich aktualisierte Informationen, welche der im Stadtgebiet ansässigen gastronomischen Betriebe einen solchen Hol- und Bringdienst anbieten.
Die ortsansässigen Gastronomiebetriebe, die schon von der ersten Corona-Welle im Frühjahr betroffen waren und für mehrere Wochen schließen mussten, setzten ihre Erwartungen danach auf den Sommer und die Zeit am Jahresende mit Hochzeiten, Familienfeiern, Advents- und Weihnachtsfeiern und vielen sonstigen Gesellschaften. Mittlerweile gilt seit Anfang November erneut ein sogenannter "Teil-Lockdown", mit dem eine erneute Schließung der Gastronomie verbunden ist.
Erfreulicherweise zeigt sich auch jetzt ein großer Teil der Bevölkerung solidarisch mit den örtlichen Betrieben und bestellt Menüs und leckere Spezialitäten für jeden Geschmack, um sie zu Hause zu genießen. Im zwingenden Interesse des Infektions- und Gesundheitsschutzes müssen dabei selbstverständlich die für Ansammlungen und private Veranstaltungen geltenden Vorgaben der Corona-Verordnung beachtet werden. Es dürfen somit seit 1. Dezember also auch insoweit nur die Angehörigen des eigenen Haushalts zusammentreffen bzw. maximal fünf Personen, wenn es sich um die Angehörigen des eigenen und eines weiteren Haushalts sowie miteinander in gerader Linie verwandte Personen einschließlich deren Ehegatten, Lebenspartnern oder Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft handelt. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre sind bei dieser Berechnung nicht mitzuzählen. In der Zeit vom 23. bis 27. Dezember 2020 sind Ansammlungen und private Veranstaltungen gestattet mit insgesamt nicht mehr als 10 Personen aus verschiedenen Haushalten; Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre sind hiervon ebenfalls ausgenommen.
An alle gastronomischen Betriebe, die auf der unten nachfolgernden Übersicht noch nicht vertreten sind, richten wir die herzliche Bitte, ihr jeweiliges Hol- und/oder Bringangebot der Stadtverwaltung mit einer kurzen Beschreibung unter dem Kennwort „Wir sind Östringen“ per Mail über buergermeisteramt@oestringen.de bekanntzugeben. Einen dementsprechenden Meldebogen, in den die notwendigen Daten eingetragen werden können, finden interessierte Unternehmen ebenfalls auf www.oestringen.de.
br.
Übersicht Liefer- und/oder Abholservice (PDF-Dokument, 124,80 KB, 22.03.2021)
Meldebogen "Liefer-/Abhol-/Bestellservice Gastronomie" (PDF-Dokument, 79,29 KB, 09.11.2020)für Ansammlungen und private Veranstaltungen