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Auf der Rettigheimer Straße muss jetzt langsamer gefahren werden

icon.crdate31.07.2020

Zwischen Hauptstraße und Wiesenstraße gilt nun Tempo 30

Zwischen Hauptstraße und Wiesenstraße gilt nun Tempo 30

Die fortwährenden Bemühungen der Stadtverwaltung und auch Eingaben von Anwohnern führten jetzt in Östringen dazu, dass die Straßenverkehrsbehörde des Karlsruher Landratsamts für eine Teilstrecke der Rettigheimer Straße (Kreisstraße 3521) ein Tempolimit von 30 Stundenkilometern festgesetzt hat. Die Neuregelung der höchstens zulässigen Fahrgeschwindigkeit, die diese Woche ausgeschildert wurde, gilt für den kurvenreichen und für die Verkehrsteilnehmer unübersichtlicheren Abschnitt der Kreisstraße zwischen dem Abzweig von der Hauptstraße (B 292) und der Einmündung der Wiesenstraße.

Nach mehreren neuerlichen Bürgerbeschwerden wegen des hohen Verkehrsaufkommens und auch wegen teils deutlich überhöhter Fahrgeschwindigkeiten hatte das Amt für Straßenverkehr, Ordnung und Recht die Situation vor Ort weitere Messungen veranlasst und nun zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer „Tempo 30“ insbesondere auch wegen der an mehreren Stellen deutlich eingeschränkten Sichtverhältnisse sowie wegen der teils sehr schmalen Gehwege verfügt.

Demgegenüber bleibt es auf dem nördlichen Teilabschnitt der Rettigheimer Straße zwischen der Einmündung der Wiesenstraße und dem Ortsausgang in Richtung Rettigheim vorerst bei der auf klassifizierten Straßen allgemein vorgegebenen Regelgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern. Eine hinreichende rechtliche Grundlage für die Verschärfung des allgemein auf Kreisstraßen geltenden Tempolimits sieht die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamts für diese durch bessere Sichtverhältnisse geprägte und auch mit einem Fußgängerüberweg ausgestattete Teilstrecke derzeit nicht. Vom Landratsamt wird insoweit auch darauf Bezug genommen, dass die Verkehrsstatistik keine auffällige Häufung von Unfallsituationen ausweist.

Eine andere Einschätzung zur Festlegung eines Tempolimits auch im ortsauswärts führenden Teilabschnitt der Rettigheimer Straße könnte sich unter Umständen aus der im Herbst anstehenden Fortschreibung des kommunalen Lärmaktionsplans ergeben. Beim anstehenden „Update“ der Begutachtung des Verkehrslärms entlang der Hauptstraße, die dort bereits vor einigen Jahren zur Vorgabe von „Tempo 30“ führte, will die Stadt nun zugleich auch in Odenheim die Ortsdurchfahrt der Landesstraße 552 sowie die in Richtung Neuenbürg führende Schulstraße (Kreisstraße 3517) und in der Kernstadt eben die K 3521 überprüfen lassen. Maßgebliche Grundlage für Entscheidungen der Straßenverkehrsbehörden auf Basis kommunaler Lärmaktionspläne sind die mit den Gutachten nachgewiesenen Lärmimmissionen an den Wohngebäuden der unter die Lupe genommenen Straßenzüge. br.